Beschlussvorschlag:

 

1. Die zahlungswirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 7.110,74 € sowie die zahlungsunwirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 336.508,01 € im Ergebnishaushalt und 51.910,46 € Auszahlungen im Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 05.10.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Der Jahresüberschuss 2011 des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von insgesamt 237.263,80 € wird gemäß § 123 Abs. 1 i. V. mit § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 11.851,64 € wird gemäß § 123 Abs. 1 i. V. mit § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

4. Der Rat beschließt, dem Samtgemeindebürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen.

 

 

Die u.a. Anlagen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Ein Abdruck kann im Einzelfall angefordert werden.

 

 

 

 


RM Willms merkt an, dass eine zeitnahe Bearbeitung der Jahresabschlüsse angestrebt werden soll.

 

RM Reents teilt ebenfalls mit, dass die Rückstände aufgeholt werden müssen und erkundigt sich nach dem konkreten Zeitfenster für die weiteren Abschlüsse.

 

FBL Feldmann erläutert, dass es unterschiedliche Gründe für die Rückstände gibt. So musste in dem Bereich seit Einführung der Doppik ein mehrmaliger Personalwechsel hingenommen werden, die Eröffnungsbilanz 2011 wurde 2015 erstellt. Die Schlussbilanz 2011 wurde sorgsam erstellt und vom Rechnungsprüfungsamt dezidiert geprüft. Auf diese Erfahrungen gilt es jetzt aufzubauen. Für jedes Jahr sind acht komplexe Abschlüsse zu fertigen. Inzwischen sind die Jahresabschlüsse 2012 in Bearbeitung. Die vorgesehene personelle Verstärkung der Finanzbuchhaltung wird sich zusätzlich positiv auswirken.

 

Die Beschlussvorschläge Nr. 1 bis Nr. 4 werden einzeln und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.