Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 74 „Stichweg Bahnhofstraße“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Der o.g. Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Sie ergänzt, dass die eingegangenen Stellungnahmen nicht zu einer erneuten Auslegung führen.
Zudem erläutert StPL von Rahden, dass Teilbereiche des jetzigen Geltungsbereichs des B-Plans nach § 34 BauGB beurteilt wurden und deshalb eine Neuaufstellung des B-Plans erfolgt.