Sitzung: 18.02.2021 Betriebsausschuss Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/435/2021
Beschlussvorschlag:
- Der Prüfungsbericht über den
Jahresabschluss 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak
und Partner, sowie der
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund
werden zur Kenntnis genommen.
- Dem Jahresabschluss 2019 wird
zugestimmt.
- Dem Stadtdirektor und der
Betriebsleiterin wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
- Der Jahresverlust von 460.048,25 € wird von der Stadt Esens getragen und
dem Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel zugeführt.
.
Wirtschaftsprüfer Göken erläutert anhand einer
Präsentation den Jahresabschluss 2019. Der Vortrag ist diesem Protokoll
beigefügt. Er macht deutlich, dass es großes Potenzial gibt und der Urlaub in
Deutschland aufgrund der aktuellen Lage wieder attraktiver wird. Eine moderate
Anpassung der Gästebeiträge betrachtet er als angemessen. Die Gästebeiträge
sanken in 2019 um 1 % sowie die Tageskurgästeeinnahmen um 17,3 %.
Das Jahr 2019 weist einen Verlust von 460.048,25 €
aus. Der gegenüber dem im Plan ausgewiesene Fehlbetrag i.H.v. 252.000 € höhere
Verlust ist vor allem durch Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in der Therme
verursacht worden. Weitere Verluste müssen in Zukunft vermieden werden.
Das niedrige Eigenkapital von 546.000 € im Vergleich
zu den Verbindlichkeiten von 9.981.000 € ist kritisch. Aufgrund dieser Tatsache
müsse die Stadt Esens regelmäßig Verluste ausgleichen.
RM Saathoff merkt an, dass der Campingplatz aufgrund
von Corona ein großes Potenzial bietet und zukünftig über eine mögliche Erweiterung
beraten werden sollte.
RM Tooren sieht ebenfalls eine Erweiterung des
Campingplatzes als sinnvoll an. Die zwei Schwimmbadstandorte hält er für
fragwürdig. Zudem erkundigt er sich, inwieweit eine Umschuldung in langfristige
Darlehen möglich ist.
Wirtschaftsprüfer Göken weist auf die goldene
Bilanzregel hin, die besagt, dass Umschuldungen von kurzfristigen in
langfristige Darlehen getätigt werden können, sofern Investitionen daraus
finanziert werden.
RM Reents merkt an, dass Veränderungen notwendig sind,
um Verluste zu vermeiden. Dabei ist sowohl die Einnahmeseite, aber auch die
Ausgabenseite konsequent auf mögliche Anpassungen zu betrachten.
Sodann empfiehlt der Ausschuss einstimmig den Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung.