Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner, sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dem Jahresabschluss 2019 wird zugestimmt.

 

  1. Dem Stadtdirektor und der Betriebsleiterin wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresverlust von 460.048,25wird von der Stadt Esens getragen und dem Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel zugeführt.

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Wirtschaftsprüfer Göken erläutert anhand einer Präsentation den Jahresabschluss 2019. Der Vortrag ist diesem Protokoll beigefügt. Er macht deutlich, dass es großes Potenzial gibt und der Urlaub in Deutschland aufgrund der aktuellen Lage wieder attraktiver wird. Eine moderate Anpassung der Gästebeiträge betrachtet er als angemessen. Die Gästebeiträge sanken in 2019 um 1 % sowie die Tageskurgästeeinnahmen um 17,3 %.

 

Das Jahr 2019 weist einen Verlust von 460.048,25 € aus. Der gegenüber dem im Plan ausgewiesene Fehlbetrag i.H.v. 252.000 € höhere Verlust ist vor allem durch Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in der Therme verursacht worden. Weitere Verluste müssen in Zukunft vermieden werden.

Das niedrige Eigenkapital von 546.000 € im Vergleich zu den Verbindlichkeiten von 9.981.000 € ist kritisch. Aufgrund dieser Tatsache müsse die Stadt Esens regelmäßig Verluste ausgleichen.

 

RM Saathoff merkt an, dass der Campingplatz aufgrund von Corona ein großes Potenzial bietet und zukünftig über eine mögliche Erweiterung beraten werden sollte.

 

RM Tooren sieht ebenfalls eine Erweiterung des Campingplatzes als sinnvoll an. Die zwei Schwimmbadstandorte hält er für fragwürdig. Zudem erkundigt er sich, inwieweit eine Umschuldung in langfristige Darlehen möglich ist.

 

Wirtschaftsprüfer Göken weist auf die goldene Bilanzregel hin, die besagt, dass Umschuldungen von kurzfristigen in langfristige Darlehen getätigt werden können, sofern Investitionen daraus finanziert werden.

 

RM Reents merkt an, dass Veränderungen notwendig sind, um Verluste zu vermeiden. Dabei ist sowohl die Einnahmeseite, aber auch die Ausgabenseite konsequent auf mögliche Anpassungen zu betrachten.

 

Sodann empfiehlt der Ausschuss einstimmig den  Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung.