Sitzung: 02.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: ST/436/2021
Beschlussvorschlag:
1. Die im
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54
„Münkenlander Weg“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz
4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt
Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie
den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2. Der o.g.
Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung
als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das
Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
Als Ergänzung trägt sie vor, dass eine redaktionelle Änderung im Umweltbericht
erfolgte.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilte in ihrer
Stellungnahme mit, dass sich der geplante Wall auf der Kompensationsfläche auf
dem Flurstück 6/4, Flur 1 der Gemarkung Stedesdorf innerhalb einer
Bauverbotszone befindet und somit unzulässig ist. Auch ohne Errichtung des
Walles reicht die geplante externe Kompensation aus.