Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Münkenlander Weg“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Der o.g. Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Als Ergänzung trägt sie vor, dass eine redaktionelle Änderung im Umweltbericht erfolgte.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass sich der geplante Wall auf der Kompensationsfläche auf dem Flurstück 6/4, Flur 1 der Gemarkung Stedesdorf innerhalb einer Bauverbotszone befindet und somit unzulässig ist. Auch ohne Errichtung des Walles reicht die geplante externe Kompensation aus.