Sitzung: 02.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/437/2021
Beschlussvorschlag:
1. Die im
Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 100 „Baugebiet
Hartwarder Straße West“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der
Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den
aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2. Der
Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung
als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung
wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt sie mit, dass eine redaktionelle Änderung in der Planzeichnung
bezüglich des Stichweges im Bereich der Alten Schmiede erfolgte.
Zusätzlich teilt StPL von Rahden mit, dass im Samtgemeinderat der
Feststellungsbeschluss zur 134. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und
der Antrag für die Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung am 01.03.20201
dem Landkreis Wittmund übersendet wurde.
RM Mammen stimmt grundsätzlich der Planung des Bebauungsplans Nr. 100
„Hartwarder Straße West“ zu.
Weiterhin erkundigt er sich, aus welchem Grund die Umsetzung des Fahrradweges
zwischen der Grashauser Flage und dem zukünftigen Baugebiet nicht erfolgte.
Er bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme und ergänzt, dass die Umsetzung
eines Fahrradweges alternativ in Verträgen vereinbart werden sollte.
StD Hinrichs teilt mit, dass es schon ein Ziel gewesen ist, den gewünschten
Fahrradweg anzulegen. Allerdings sind die Eigentümer nicht gewillt,
entsprechende Flächen zu verkaufen.
Die Flächen bleiben trotzdem weiter im Blickfeld der Verwaltung, um
möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt den Fahrradweg zu realisieren.