Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 100 „Baugebiet Hartwarder Straße West“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.       Der Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt sie mit, dass eine redaktionelle Änderung in der Planzeichnung bezüglich des Stichweges im Bereich der Alten Schmiede erfolgte.
Zusätzlich teilt StPL von Rahden mit, dass im Samtgemeinderat der Feststellungsbeschluss zur 134. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und der Antrag für die Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung am 01.03.20201 dem Landkreis Wittmund übersendet wurde.

RM Mammen stimmt grundsätzlich der Planung des Bebauungsplans Nr. 100 „Hartwarder Straße West“  zu.
Weiterhin erkundigt er sich, aus welchem Grund die Umsetzung des Fahrradweges zwischen der Grashauser Flage und dem zukünftigen Baugebiet nicht erfolgte.
Er bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme und ergänzt, dass die Umsetzung eines Fahrradweges alternativ in Verträgen vereinbart werden sollte.

StD Hinrichs teilt mit, dass es schon ein Ziel gewesen ist, den gewünschten Fahrradweg anzulegen. Allerdings sind die Eigentümer nicht gewillt, entsprechende Flächen zu verkaufen.
Die Flächen bleiben trotzdem weiter im Blickfeld der Verwaltung, um möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt den Fahrradweg zu realisieren.