Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans wird im Grundsatz zugestimmt / nicht zugestimmt.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage und erklärt anhand von Lageplänen die Planung des Vorhabenträgers.
Die im Planbereich noch bestehenden Gebäude werden abgerissen.
Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans.
Die Realisierung der 7 Doppelhäuser und eines Einfamilienhauses sowie der vorgesehenen neuen Erschließungsstraße ist gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich nicht möglich.
Bei der Art des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich ein Mischgebiet auf, was dazu führt, dass eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgen muss.

RM Mammen empfindet die Planung grundsätzlich als positiv und erkundigt sich nach der Geschosszahl für das geplante Gebäude, welches ein Flachdach aufweist.

StPL von Rahden teilt daraufhin mit, dass es sich laut dem Planer bei dem angesprochenen Gebäude um eine eingeschossige Bebauung handelt.

RM Mammen fragt nach, ob die neue Verbindungsstraße dann öffentlich gewidmet wird.
StPL von Rahden bejaht dieses.

RM Münster hält es für sinnvoll, Doppelhäuser im Planbereich zu realisieren, da man im Gegensatz zu Einfamilienhäusern Bodenfläche einspart.
Die Fläche mit den Gehölzen zu entfernen empfindet RM Münster als negativ.
Sein Vorschlag ist, die Fläche mit den Gehölzen als Grünfläche zu erhalten.
Alternativen zum nördlichen Bereich sollen mit dem Antragsteller besprochen werden.