Sitzung: 02.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/439/2021
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Aufstellung
eines Bebauungsplans wird im Grundsatz zugestimmt / nicht zugestimmt.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage und erklärt anhand von Lageplänen die Planung des
Vorhabenträgers.
Die im Planbereich noch bestehenden Gebäude werden abgerissen.
Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans.
Die Realisierung der 7 Doppelhäuser und eines Einfamilienhauses sowie der
vorgesehenen neuen Erschließungsstraße ist gemäß § 34 BauGB planungsrechtlich
nicht möglich.
Bei der Art des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung.
Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich ein Mischgebiet auf, was dazu
führt, dass eine Berichtigung des Flächennutzungsplans erfolgen muss.
RM Mammen empfindet die Planung grundsätzlich als positiv und erkundigt sich
nach der Geschosszahl für das geplante Gebäude, welches ein Flachdach aufweist.
StPL von Rahden teilt daraufhin mit, dass es sich laut dem Planer bei dem
angesprochenen Gebäude um eine eingeschossige Bebauung handelt.
RM Mammen fragt nach, ob die neue Verbindungsstraße dann öffentlich gewidmet
wird.
StPL von Rahden bejaht dieses.
RM Münster hält es für sinnvoll, Doppelhäuser im Planbereich zu realisieren, da
man im Gegensatz zu Einfamilienhäusern Bodenfläche einspart.
Die Fläche mit den Gehölzen zu entfernen empfindet RM Münster als negativ.
Sein Vorschlag ist, die Fläche mit den Gehölzen als Grünfläche zu erhalten.
Alternativen zum nördlichen Bereich sollen mit dem Antragsteller besprochen
werden.