Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.       Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Unteres Jüchen“ wird mit dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Sie ergänzt, dass die bisherigen Festsetzungen aus dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 59 „Unteres Jüchen“ übernommen werden.