Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die zahlungswirksamen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 7.110,74 € sowie die
zahlungsunwirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 336.508,01 € im Ergebnishaushalt und 51.910,46 € Auszahlungen im
Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
2. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für
das Haushaltsjahr 2011. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Wittmund vom 05.10.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
3. Der Jahresüberschuss 2011 des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von insgesamt 237.263,80
€ wird gemäß § 123 Abs. 1 i. V. mit § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 11.851,64 €
wird gemäß § 123 Abs. 1 i. V. mit § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
4. Der Rat beschließt, dem
Samtgemeindebürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 die
Entlastung zu erteilen.