Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Die zahlungswirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 7.110,74 € sowie die zahlungsunwirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 336.508,01 € im Ergebnishaushalt und 51.910,46 € Auszahlungen im Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

2. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 05.10.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

3. Der Jahresüberschuss 2011 des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von insgesamt 237.263,80 € wird gemäß § 123 Abs. 1 i. V. mit § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 11.851,64 € wird gemäß § 123 Abs. 1 i. V. mit § 110 Abs. 6 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

4. Der Rat beschließt, dem Samtgemeindebürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen.