Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Esens wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen zu.

2.    Die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 134. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.