Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung und die im Rahmen der
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Stellungnahmen zur 134. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Esens wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den
aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen zu.
2.
Die 134. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung und dem
Umweltbericht beschlossen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für
die Genehmigung der 134. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1
BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.