Sitzung: 10.03.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: SG/280/2021
Beschlussvorschlag:
- Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Esens stimmt der Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes zu.
SGBM Hinrichs erläutert zur Sitzungsvorlage, dass eine Änderung im
Landesraumordnungsprogramm erfolgen wird.
Die Unterlagen sind gesichtet worden und ein Entwurf der geplanten
Stellungnahme ist bereits der Sitzungsvorlage angefügt.
Zunächst geht SGBM Hinrichs auf den Abschnitt 3.1.5. „Kulturelles Sachgut und
Kulturlandschaften“ ein. Die neuen kulturellen Sachgüter und Kulturlandschaften
sind durch eine Studie ermittelt und 2019 veröffentlicht worden.
Die Warftenlandschaft Nordwerdum und die Moorkolonie Neugaude sind die
ermittelten neuen historischen Kulturlandschaften.
Grundsätzlich empfindet SGBM Hinrichs es als positiv, dass man besondere
Kulturlandschaften durch Festlegung im Landes-Raumordnungsprogramm würdigt.
Allerdings müsse über die möglichen Konsequenzen für die beiden betroffenen
Bereiche diskutiert werden.
Zum Abschnitt 3.2.4 „Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und
Hochwasserschutz“ teilt SGBM Hinrichs mit, dass die Vorranggebiete der
Trinkwasserversorgung die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
beeinträchtigen.
Als positiven Punkt fügt SGBM Hinrichs hinzu, dass die Umsetzung der
Schmutzwasserkanalisation zeitnah beginnt und dabei die Mitgliedsgemeinden
Dunum und Moorweg an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.
Zum Abschnitt 4.1.2. „Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr,
Fahrradverkehr“ erläutert SGBM Hinrichs, dass für den Schienenverkehr die
Voraussetzung der Elektrifizierung zu berücksichtigen ist.
In erster Linie dient es zur Sicherstellung, dass beeinträchtigende
Baumaßnahmen entlang der Eisenbahnstrecken vermieden werden.
Bezüglich der Windenergie teilt SGBM Hinrichs mit, dass bereits 4,3% der Fläche
innerhalb der Samtgemeinde Esens für die Windenergie genutzt werden.
Die Vorgaben des Landes Niedersachsen sind bis zum Jahre 2030 somit erfüllt.
Abschließend erklärt SGBM Hinrichs zum Abschnitt 4.2.2 „Energieinfrastruktur“,
dass die zwei Vorranggebiete für Kabeltrassen über Norderney und am Rande des
Emsfahrwassers festgelegt sind.
SGBM bedenkt kritisch, dass bereits eine Erweiterung der Kabeltrassen im
Bereich der Inseln Baltrum und Langeoog geplant sei.
RM Weiler-Rodenbäck erklärt, dass bezüglich der Warftenlandschaft
Nordwerdum keine konkreten Aussagen über die Größe und Umfang des Gebietes
gemacht wurden.
Ebenfalls empfindet er als negativ, dass keine möglichen Auswirkungen zum
Beispiel auf die Landwirtschaft erkennbar dargestellt worden sind.
SGBM Hinrichs teilt bezüglich der Aussage von RM Weiler-Rodenbäck mit,
dass das Landesraumordnungsprogramm nur einen groben Rahmen beinhaltet.
Die Konkretisierung erfolgt durch dass Regionalraumordnungsprogramm des
Landkreises Wittmund.
RM Mammen teilt mit, dass in der Stellungnahme der Punkt der
erneuerbaren Energien zutreffend dargestellt wurde.
Als Weiteres ergänzt er, dass die Umsetzung der Elektrizifierung der Strecke
Esens bis Sande sicher noch lange dauern wird.
RM Peters vermisst ebenfalls die möglichen Auswirkungen bezüglich der
Warftenland-schaft Nordwerdum.
Die Größe und der Umfang des Gebietes sind RM Peters nicht ersichtlich.
Er hat starke Bedenken, dass die Ausweisung einer Kulturlandschaft nachträglich
zu Einschränkungen führt.
Hinsichtlich der Leitungstrassen für die Anbindung der Offshore-Parks
befürchtet er, dass durch die Stellungnahme nicht viel Einfluss genommen werden
kann.
Abschließend fordert RM Peters, dass auch die Grundstückseigentümer und
Verbände im Verfahren konkret beteiligt werden.
RM Münster teilt mit, dass die Natura 2000 Listen nicht im
Landesraumordnungs-programm enthalten sind.
Er schlägt vor, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund mit
einzubeziehen.
Der aufgeführte Beweis, dass der Meeresspiegel ansteigt, empfindet RM Münster
als kraftloses Argument.
Abschließend regt er an, den Siedlungshinweis mit in die Stellungnahme
aufzunehmen.
SGBM Hinrichs stimmt im Grundsatz der Aussage von RM Peters zu.
Dass in Nordwerdum eine Kulturlandschaft ausgewiesen ist, sollte lediglich zur
Kenntnis genommen werden.
Allerdings ist nicht klar, wie sich die zukünftige Nutzung der Flächen
darstellt.
RM Weiler-Rodenbäck hat starke Bedenken, da ein Eingriff in fremdes Eigentum
vorliegt.