Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

  1. Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Esens stimmt der Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogrammes zu.

 

 


SGBM Hinrichs erläutert zur Sitzungsvorlage, dass eine Änderung im Landesraumordnungsprogramm erfolgen wird.
Die Unterlagen sind gesichtet worden und ein Entwurf der geplanten Stellungnahme ist bereits der Sitzungsvorlage angefügt.
Zunächst geht SGBM Hinrichs auf den Abschnitt 3.1.5. „Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften“ ein. Die neuen kulturellen Sachgüter und Kulturlandschaften sind durch eine Studie ermittelt und 2019 veröffentlicht worden.
Die Warftenlandschaft Nordwerdum und die Moorkolonie Neugaude sind die ermittelten neuen historischen Kulturlandschaften.
Grundsätzlich empfindet SGBM Hinrichs es als positiv, dass man besondere Kulturlandschaften durch Festlegung im Landes-Raumordnungsprogramm würdigt. Allerdings müsse über die möglichen Konsequenzen für die beiden betroffenen Bereiche diskutiert werden.

Zum Abschnitt 3.2.4 „Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz“ teilt SGBM Hinrichs mit, dass die Vorranggebiete der Trinkwasserversorgung die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen beeinträchtigen.
Als positiven Punkt fügt SGBM Hinrichs hinzu, dass die Umsetzung der Schmutzwasserkanalisation zeitnah beginnt und dabei die Mitgliedsgemeinden Dunum und Moorweg an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden.

Zum Abschnitt 4.1.2. „Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr“ erläutert SGBM Hinrichs, dass für den Schienenverkehr die Voraussetzung der Elektrifizierung zu berücksichtigen ist.
In erster Linie dient es zur Sicherstellung, dass beeinträchtigende Baumaßnahmen entlang der Eisenbahnstrecken vermieden werden.

Bezüglich der Windenergie teilt SGBM Hinrichs mit, dass bereits 4,3% der Fläche innerhalb der Samtgemeinde Esens für die Windenergie genutzt werden.
Die Vorgaben des Landes Niedersachsen sind bis zum Jahre 2030 somit erfüllt.

Abschließend erklärt SGBM Hinrichs zum Abschnitt 4.2.2 „Energieinfrastruktur“, dass die zwei Vorranggebiete für Kabeltrassen über Norderney und am Rande des Emsfahrwassers  festgelegt sind.
SGBM bedenkt kritisch, dass bereits eine Erweiterung der Kabeltrassen im Bereich der Inseln Baltrum und Langeoog geplant sei.

RM Weiler-Rodenbäck erklärt, dass bezüglich der Warftenlandschaft Nordwerdum keine konkreten Aussagen über die Größe und Umfang des Gebietes gemacht wurden.
Ebenfalls empfindet er als negativ, dass keine möglichen Auswirkungen zum Beispiel auf die Landwirtschaft erkennbar dargestellt worden sind.

 

SGBM Hinrichs teilt bezüglich der Aussage von RM Weiler-Rodenbäck mit, dass das Landesraumordnungsprogramm nur einen groben Rahmen beinhaltet.
Die Konkretisierung erfolgt durch dass Regionalraumordnungsprogramm des Landkreises Wittmund.

RM Mammen teilt mit, dass in der Stellungnahme der Punkt der erneuerbaren Energien zutreffend dargestellt wurde.
Als Weiteres ergänzt er, dass die Umsetzung der Elektrizifierung der Strecke Esens bis Sande sicher noch lange dauern wird.

RM Peters vermisst ebenfalls die möglichen Auswirkungen bezüglich der Warftenland-schaft Nordwerdum.
Die Größe und der Umfang des Gebietes sind RM Peters nicht ersichtlich.
Er hat starke Bedenken, dass die Ausweisung einer Kulturlandschaft nachträglich zu Einschränkungen führt.
Hinsichtlich der Leitungstrassen für die Anbindung der Offshore-Parks befürchtet er, dass durch die Stellungnahme nicht viel Einfluss genommen werden kann.
Abschließend fordert RM Peters, dass auch die Grundstückseigentümer und Verbände im Verfahren konkret beteiligt werden.

RM Münster teilt mit, dass die Natura 2000 Listen nicht im Landesraumordnungs-programm enthalten sind.
Er schlägt vor, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund mit einzubeziehen.
Der aufgeführte Beweis, dass der Meeresspiegel ansteigt, empfindet RM Münster als kraftloses Argument.
Abschließend regt er an, den Siedlungshinweis mit in die Stellungnahme aufzunehmen.

SGBM Hinrichs stimmt im Grundsatz der Aussage von RM Peters zu.
Dass in Nordwerdum eine Kulturlandschaft ausgewiesen ist, sollte lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Allerdings ist nicht klar, wie sich die zukünftige Nutzung der Flächen darstellt.
RM Weiler-Rodenbäck hat starke Bedenken, da ein Eingriff in fremdes Eigentum vorliegt.