Sitzung: 02.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/451/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104
„Herrenwall, Burggrund, Flack“ wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten
Bereich beschlossen.
2.
Der Rat der Stadt Esens beschließt die dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“.
StD Hinrichs
erläutert die Sitzungsvorlage.
Es wird ergänzt, dass die Stadt Esens das Merkmal einer idyllischen
Kleinstadt beinhaltet.
Ein weiteres Merkmal ist die schöne Siedlungsstruktur und die alte historische
Bausubstanz.
Die Rodung der Bäume im Bereich Flack und im Burggrund hatten starke Reaktionen
nach sich gezogen. Das Gebiet ist zum Zwecke einer Bebauung vorbereitet worden.
Weiterhin teilt StD Hinrichs mit, dass der für diesen Bereich rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 31 „Herrenwall, Burggrund“
vor 37 Jahren aufgestellt wurde und eine zweigeschossige Bebauung
ermöglicht.
Ein weiterer Teilbereich ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, schlägt die
Verwaltung vor, eine Veränderungssperre für den Bereich zu erlassen.
Gleichzeitig wird der Aufstellungsbeschluss eines neuen Bebauungsplanes
gefasst.
StD Hinrichs befürchtet, dass sonst in diesem Bereich eine intensive Bebauung
stattfinden wird.
RM Saathoff verweist auf die heftigen Reaktionen in den sozialen Medien.
Er spricht zudem an, dass durch so eine intensive Bebauung die umliegenden
Nachbarn in ihrem gewohnten Umfeld gestört werden. Ziel sollte es sein, maximal
eine eingeschossige Bebauung zuzulassen.
Abschließend teilt
RM Saathoff mit, dass der neu aufzustellende Bebauungsplan auch dazu dient, den
Investoren nachhaltig entgegenzustehen.
RM Mammen zeigte sich überrascht vom Vorhaben des Investors.
Den Erlass einer Veränderungssperre für den betroffenen Bereich empfindet er
ebenfalls als positiv.
Er bemängelt, dass bereits zwei bestehende zweigeschossige Gebäude in dem
Bereich vorhanden sind.
Außerdem kritisiert RM Mammen die Rodung der Bäume durch den Eigentümer und die
fehlende Absprache mit der Verwaltung.
Weiterhin ist er der Meinung, dass eine Baumschutzsatzung in diesem Fall für
eine Ersatzanpflanzung sorgen würde.
Auf die Frage von RM Mammen bestätigt StD Hinrichs, dass das noch bestehende
Gebäude sowie die Nebenanlagen unter Denkmalschutz stehen.
RM Mammen sieht es als positiv, dass das unter Denkmalschutz stehende Gebäude
erhalten bleibt.
RM Münster ist der Meinung, dass auch Grünflächen ein Merkmal der Stadt Esens
sind.
Ebenfalls vertritt er die Meinung, dass die alte Bausubstanz erhalten werden
muss.
Das Ziel der Gewinnmaximierung des Investors empfindet er als negativ und
befürwortet den Erlass einer Veränderungssperre in Verbindung mit der
Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Abschließend schlägt er vor, sich mit dem Investor an einen Tisch zu setzen.
RM Tooren ist der Meinung, dass man durch die bereits vorhandenen
zweigeschossigen Gebäude einen Schritt zu spät sei.
Weiterhin teilt er mit, dass bereits mehrere Gebäude dieser Art in der Stadt
Esens zu finden sind.
Den Erlass einer Veränderungssperre in Verbindung mit der Aufstellung eines
Bebauungsplanes sieht er deshalb positiv.
RM Tooren hofft, dass man in empfindlichen Bereichen der Stadt Esens zukünftig
die Geschoss- und Grundflächenzahlen regelt.
Vors. Folkerts bittet darum in den nächsten Bebauungsplänen für Baugebiete auf
eine geeignete Geschoss- und Grundflächenzahl zu achten.