Beschlussvorschlag:

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“ wird für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich beschlossen.

2.       Der Rat der Stadt Esens beschließt die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 104 „Herrenwall, Burggrund, Flack“.

 

 

 


StD Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage.
Es wird ergänzt, dass die Stadt Esens das Merkmal einer idyllischen Kleinstadt  beinhaltet.
Ein weiteres Merkmal ist die schöne Siedlungsstruktur und die alte historische Bausubstanz.
Die Rodung der Bäume im Bereich Flack und im Burggrund hatten starke Reaktionen nach sich gezogen. Das Gebiet ist zum Zwecke einer Bebauung vorbereitet worden.
Weiterhin teilt StD Hinrichs mit, dass der für diesen Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 31 „Herrenwall, Burggrund“  vor 37 Jahren aufgestellt wurde und eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht.
Ein weiterer Teilbereich ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, eine Veränderungssperre für den Bereich zu erlassen.
Gleichzeitig wird der Aufstellungsbeschluss eines neuen Bebauungsplanes gefasst.
StD Hinrichs befürchtet, dass sonst in diesem Bereich eine intensive Bebauung stattfinden wird.

RM Saathoff verweist auf die heftigen Reaktionen in den sozialen Medien.
Er spricht zudem an, dass durch so eine intensive Bebauung die umliegenden Nachbarn in ihrem gewohnten Umfeld gestört werden. Ziel sollte es sein, maximal eine eingeschossige Bebauung zuzulassen.

Abschließend teilt RM Saathoff mit, dass der neu aufzustellende Bebauungsplan auch dazu dient, den Investoren nachhaltig entgegenzustehen.

RM Mammen zeigte sich überrascht vom Vorhaben des Investors.
Den Erlass einer Veränderungssperre für den betroffenen Bereich empfindet er ebenfalls als positiv. 
Er bemängelt, dass bereits zwei bestehende zweigeschossige Gebäude in dem Bereich vorhanden sind.
Außerdem kritisiert RM Mammen die Rodung der Bäume durch den Eigentümer und die fehlende Absprache mit der Verwaltung.
Weiterhin ist er der Meinung, dass eine Baumschutzsatzung in diesem Fall für eine Ersatzanpflanzung sorgen würde.
Auf die Frage von RM Mammen bestätigt StD Hinrichs, dass das noch bestehende Gebäude sowie die Nebenanlagen unter Denkmalschutz stehen.

RM Mammen sieht es als positiv, dass das unter Denkmalschutz stehende Gebäude erhalten bleibt.
RM Münster ist der Meinung, dass auch Grünflächen ein Merkmal der Stadt Esens sind.
Ebenfalls vertritt er die Meinung, dass die alte Bausubstanz erhalten werden muss.

Das Ziel der Gewinnmaximierung des Investors empfindet er als negativ und befürwortet den Erlass einer Veränderungssperre in Verbindung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Abschließend schlägt er vor, sich mit dem Investor an einen Tisch zu setzen.

RM Tooren ist der Meinung, dass man durch die bereits vorhandenen zweigeschossigen Gebäude einen Schritt zu spät sei.
Weiterhin teilt er mit, dass bereits mehrere Gebäude dieser Art in der Stadt Esens zu finden sind.
Den Erlass einer Veränderungssperre in Verbindung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht er deshalb positiv.
RM Tooren hofft, dass man in empfindlichen Bereichen der Stadt Esens zukünftig die Geschoss- und Grundflächenzahlen regelt.

Vors. Folkerts bittet darum in den nächsten Bebauungsplänen für Baugebiete auf eine geeignete Geschoss- und Grundflächenzahl zu achten.