Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung eines Gewerbegebietes. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


SGBM Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage.
Er ergänzt, dass dadurch die Möglichkeit besteht, auch bisher in der Gemeinde verteilte Betriebe an einem Standort zu konzentrieren.
Die geplante Fläche liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet.

RM Freimuth hat sich schon länger mit dem Thema befasst und auch viele Flächen standen bereits zur Verfügung. Es scheiterte nur immer wieder an der nicht vorhandenen Schmutzwasserkanalisation. Die Anbindung der Schmutzwasser-kanalisation sei nun aber durch den OOWV geplant. Der geplante Schmutzwasserkanal verläuft entlang des Gabenser Weges und auch entlang der geplanten Fläche für das Gewerbegebiet.


RM Mammen hätte gerne eine Übersicht des Wasserschutzgebietes.

RM Münster trägt vor, dass er das Interesse an einem Gewerbegebiet für die Gemeinde Dunum nachvollziehen kann. Er bemängelt die Angrenzung an das Trinkwasserschutz-gebiet und die Nähe zum Landschaftsschutzgebiet.
Als weiteren negativen Punkt führt RM Münster die zu hohe Flächenversiegelung an.
Das übergeordnete Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahre 2002 mit einer maximalen Flächenversieglung von 30 Hektar pro Tag sollte dabei beachtet werden.
Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass der Verlust von Boden und Wasser ein großes Problem darstellt.
Für die erhöhte Flächenversieglung ist aber keine Lösung in Sicht.
RM Münster sieht die Gemeinde Dunum als kleinen idyllischen Ort nicht für die Ausweisung eines Gewerbegebietes geeignet. Es sollte eine Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund erfolgen und auch hier im Ausschuss ein schonender Umgang mit Flächen erreicht werden. Für das geplante Gewerbegebiet sieht er andere Flächen in der Samtgemeinde Esens besser geeignet.
Das Problem der Steuereinnahmen einer kleinen Gemeinde ist ihm bewusst.
RM Münster erkundigt sich welches Gewerbe geplant sei und erklärt, dem Aufstellungsbeschluss der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmen zu wollen.

RM Mammen betont, dass das Problem der erhöhten Flächenversiegelung schon länger vorhanden sei und der Gesetzgeber versäumt hat dieses zu lösen.
Nur das Bundesland Bayern sei bemüht das Problem zu lösen.
Da die Planungshoheit der Zuständigkeit der einzelnen Gemeinde obliegt, wird sich an der Thematik nichts ändern.
Die erhöhte Flächenversiegelung hält RM Mammen für negativ und ergänzt, dass eben keine Steuerinstrumente im Gesetz vorhanden sind.
Bezüglich des Wasserschutzes fordert er eine Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund.

RM Peters stimmt dem Wortbeitrag von RM Münster grundsätzlich zu.
Er ergänzt, dass man diesen Wortbeitrag aber auch bei allen anderen geplanten Neubaugebieten anwenden kann.
Die gesetzlichen Regelungen sind entscheidend.
Weiterhin teilt RM Peters mit, dass die Gemeinde Dunum nicht nur ein Wohnort ist, sondern dort auch einzelne Kleinbetriebe ihr Gewerbe ausüben. Eine Weiterentwicklung der kleinen Gewerbebetriebe im Dorf wird schwierig.
Aus diesem Grund ist die Planung eines kleinen Gewerbegebietes am Rande des Ortskerns passend.
Die erhöhte Flächenversieglung einzustellen, wird ein langer Prozess sein.
Abschließend erklärt er, dem Aufstellungsbeschluss der 112. Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen.

RM Münster ist der Meinung, dass man durch den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Esens schon die Möglichkeit besitzt, gegen die erhöhte Flächenversiegelung vorzugehen.
Er versichert, keine Gemeinde dadurch abhängen zu wollen. Es ist eben durch das vorhandene Trinkwasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet ein sensibler Bereich.
Auf die Bundes- und Landesregierung zu warten, hält RM Münster für bedenklich.
Andere Kommunen und Städte entwerfen eigenständig Lösungen.

RM Mammen erklärt, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit besitzt, etwas zu ändern.
Bislang wird die Planungshoheit aber von der Bundes- und Landesregierung nach unten auf die einzelnen Gemeinden delegiert.
Früher hat das Landesraumordnungsprogramm dieses Thema zentral geregelt.
Das führte damals aber zur Benachteiligung der kleinen Gemeinden.
Abschließend betont er nochmal, dass das Problem des Trinkwasserschutzgebietes zu klären ist.

RM Peters erläutert, dass es eben eine politische Entscheidung des Bundes und der Länder sei.
Die Entscheidung der Planungshoheit obliegt nun mal der Gemeinde Dunum, die natürlich auch in der Verantwortung steht.
Für die Landwirtschaft ist die erhöhte Flächenversieglung ein negativer Punkt.
Der Aspekt der Gewerbesteuer gilt nicht als Hauptgrund bei der Planung des Gewerbegebietes, da nur 20 Prozent der Gewerbesteuer der Gemeinde zukommen und der Rest an den Landkreis Wittmund gezahlt wird.
Als Hauptgrund nennt RM Peters, dass Arbeitsplätze geschaffen werden.