Sitzung: 10.03.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: SG/282/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 112.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung
eines Gewerbegebietes. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und
eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
SGBM Hinrichs
erläutert die Sitzungsvorlage.
Er ergänzt, dass dadurch die Möglichkeit besteht, auch bisher in der Gemeinde
verteilte Betriebe an einem Standort zu konzentrieren.
Die geplante Fläche liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet.
RM Freimuth hat
sich schon länger mit dem Thema befasst und auch viele Flächen standen bereits
zur Verfügung. Es scheiterte nur immer wieder an der nicht vorhandenen
Schmutzwasserkanalisation. Die Anbindung der Schmutzwasser-kanalisation sei nun
aber durch den OOWV geplant. Der geplante Schmutzwasserkanal verläuft entlang
des Gabenser Weges und auch entlang der geplanten Fläche für das Gewerbegebiet.
RM Mammen hätte gerne eine Übersicht des Wasserschutzgebietes.
RM Münster trägt vor, dass er das Interesse an einem Gewerbegebiet für die
Gemeinde Dunum nachvollziehen kann. Er bemängelt die Angrenzung an das
Trinkwasserschutz-gebiet und die Nähe zum Landschaftsschutzgebiet.
Als weiteren negativen Punkt führt RM Münster die zu hohe Flächenversiegelung
an.
Das übergeordnete Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahre 2002 mit
einer maximalen Flächenversieglung von 30 Hektar pro Tag sollte dabei beachtet
werden.
Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass der Verlust von Boden und Wasser ein
großes Problem darstellt.
Für die erhöhte Flächenversieglung ist aber keine Lösung in Sicht.
RM Münster sieht die Gemeinde Dunum als kleinen idyllischen Ort nicht für die
Ausweisung eines Gewerbegebietes geeignet. Es sollte eine Absprache mit der
Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund erfolgen und auch hier im
Ausschuss ein schonender Umgang mit Flächen erreicht werden. Für das geplante
Gewerbegebiet sieht er andere Flächen in der Samtgemeinde Esens besser
geeignet.
Das Problem der Steuereinnahmen einer kleinen Gemeinde ist ihm bewusst.
RM Münster erkundigt sich welches Gewerbe geplant sei und erklärt, dem
Aufstellungsbeschluss der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht
zustimmen zu wollen.
RM Mammen betont, dass das Problem der erhöhten Flächenversiegelung schon
länger vorhanden sei und der Gesetzgeber versäumt hat dieses zu lösen.
Nur das Bundesland Bayern sei bemüht das Problem zu lösen.
Da die Planungshoheit der Zuständigkeit der einzelnen Gemeinde obliegt, wird
sich an der Thematik nichts ändern.
Die erhöhte Flächenversiegelung hält RM Mammen für negativ und ergänzt, dass
eben keine Steuerinstrumente im Gesetz vorhanden sind.
Bezüglich des Wasserschutzes fordert er eine Abstimmung mit dem Landkreis
Wittmund.
RM Peters stimmt dem Wortbeitrag von RM Münster grundsätzlich zu.
Er ergänzt, dass man diesen Wortbeitrag aber auch bei allen anderen geplanten
Neubaugebieten anwenden kann.
Die gesetzlichen Regelungen sind entscheidend.
Weiterhin teilt RM Peters mit, dass die Gemeinde Dunum nicht nur ein Wohnort
ist, sondern dort auch einzelne Kleinbetriebe ihr Gewerbe ausüben. Eine
Weiterentwicklung der kleinen Gewerbebetriebe im Dorf wird schwierig.
Aus diesem Grund ist die Planung eines kleinen Gewerbegebietes am Rande des
Ortskerns passend.
Die erhöhte Flächenversieglung einzustellen, wird ein langer Prozess sein.
Abschließend erklärt er, dem Aufstellungsbeschluss der 112.
Flächennutzungsplanänderung zuzustimmen.
RM Münster ist der Meinung, dass man durch den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Esens schon die Möglichkeit besitzt, gegen die erhöhte
Flächenversiegelung vorzugehen.
Er versichert, keine Gemeinde dadurch abhängen zu wollen. Es ist eben durch das
vorhandene Trinkwasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet ein sensibler
Bereich.
Auf die Bundes- und Landesregierung zu warten, hält RM Münster für bedenklich.
Andere Kommunen und Städte entwerfen eigenständig Lösungen.
RM Mammen erklärt, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit besitzt, etwas zu
ändern.
Bislang wird die Planungshoheit aber von der Bundes- und Landesregierung nach
unten auf die einzelnen Gemeinden delegiert.
Früher hat das Landesraumordnungsprogramm dieses Thema zentral geregelt.
Das führte damals aber zur Benachteiligung der kleinen Gemeinden.
Abschließend betont er nochmal, dass das Problem des Trinkwasserschutzgebietes
zu klären ist.
RM Peters erläutert, dass es eben eine politische Entscheidung des Bundes und
der Länder sei.
Die Entscheidung der Planungshoheit obliegt nun mal der Gemeinde Dunum, die
natürlich auch in der Verantwortung steht.
Für die Landwirtschaft ist die erhöhte Flächenversieglung ein negativer Punkt.
Der Aspekt der Gewerbesteuer gilt nicht als Hauptgrund bei der Planung des
Gewerbegebietes, da nur 20 Prozent der Gewerbesteuer der Gemeinde zukommen und
der Rest an den Landkreis Wittmund gezahlt wird.
Als Hauptgrund nennt RM Peters, dass Arbeitsplätze geschaffen werden.