Beschlussvorschlag:


  1. Dem vorgestellten Bauvorhaben wird im Grundsatz zugestimmt.

  2. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 “Markt/Molkereistraße” vom 06.12.2005 wird aufgehoben. Ebenfalls wird der Beschluss vom 06.12.2005 über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wie auch der Beschluss vom 06.12.2005, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes nebst Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, aufgehoben.

  3. Dem Antrag des Herrn Georg Larsen auf Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird im Grundsatz zugestimmt. Die Einleitung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 “Markt/Molkereistraße” als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird für den aus der Anlage ersichtlichen Geltungsbereich beschlossen.



Herr Georg Larsen stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich sein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück Steinstraße 38 vor. Herr Larsen erläutert hierzu, dass er nun den Entwurf von 2005, von dem sich der Bauausschuss am 22.11.2005 nach einer Ortsbegehung und der Besichtigung eines Volumengerüstes überzeugen konnte, weiterführen möchte. Jedoch möchte er gegenüber der Ursprungssplanung eine andere Nutzung sowohl im bestehenden denkmalgeschützten Gebäude als auch im geplanten Erweiterungsbau vornehmen. Der Gastronomiebereich im Obergeschoss wird aufgehoben und stattdessen wird sich die Gastronomie nur noch im Erdgeschoss befinden. Die Toiletten im Obergeschoss haben manchen Gast gestört. Sämtliche Toiletten einschl. Behinderten-WC werden jetzt im Erdgeschoss zugängig sein. Im ersten Obergeschoss werden fünf Wohnungen und im Dachgeschoss zwei größere Wohnungen mit Kinderzimmern errichtet. Die vorhandenen Zelte werden abgebaut und der zukünftige Gastronomiebereich wird durch größere Schiebeelemente von der Südseite offen sein. An dem denkmalgeschützten Gebäude Teil A werden die Gebäudeteile B und C jeweils durch Gebäudeeinschnitte verbunden, so dass insgesamt drei unterschiedliche Gebäudeeinheiten entstehen. Beirat Münster regt in diesem Zusammenhang an, im Erdgeschoss keine Betonpfosten zu verwenden, sondern diese in Form von Klinkermauerwerk zu errichten. Nach Möglichkeit sollten auch historische Klinker und Holzfenster als Baumaterialien verwendet werden. Geplant sind am Süderwall sechs Einstellplätze und zwei hintereinanderliegende entlang der Wand zum Gebäude Nr. 36. Hierzu merkt Beirat Ubben an, dass hintereinanderliegende Parkplätze nach der NBauO nicht genehmigt werden. Herr Larsen teilt in diesem Zusammenhang mit, dass bei seinem neu erworbenen Gebäude am Herrenwall insgesamt sechs Stellplätze vorhanden sind und drei der dortigen Stellplätze für dieses Bauvorhaben angerechnet werden können. Herr Larsen berichtet, dass für sein Grundstück nur Grenzpunkte nach der Urvermessung vorlagen. Es war deshalb erforderlich, dass in der letzten Woche das Katasteramt eine Grenzfeststellung vorgenommen hat. Hierbei stellte sich heraus, dass die Stadt u. a. ein Beet und eine Straßenlaterne im Bereich seines Grundstückes errichtet bzw. aufgestellt hat. Außerdem habe er bestimmte Flächen der Stadt beansprucht. Es ist deshalb erforderlich, dieses durch einen Tauschvertrag zu bereinigen. Alsdann empfiehlt der Bauausschuss dem VA einstimmig folgende Beschlüsse zu fassen:


  1. Dem vorgestellten Bauvorhaben wird zugestimmt.

  2. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 Molkereistraße vom 06.12.2005 wird aufgehoben. Ebenfalls wird der Beschluss vom 06.12.2005 über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wie auch der Beschluss vom 06.12.2005, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes nebst Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, aufgehoben.

  3. Dem Antrag des Herrn Georg Larsen auf Erteilung eines Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) wird im Grundsatz zugestimmt. Die Einleitung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird für den aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ersichtlichen Geltungsbereich beschlossen.