Sitzung: 15.03.2021 Rat der Stadt Esens
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: ST/426/2020
Der Rat fasst bei
einer Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die zahlungswirksamen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 16.832,93 € sowie die
zahlungsunwirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 104.701,33 € im Ergebnishaushalt und 52.345,77 € Auszahlungen im
Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
des Landkreises Wittmund vom 05.10.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Rat
beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3
i. V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011.
3. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses
wird zunächst zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages 2011 i. H. v. 85.231,03 € verwendet (§ 24 Abs. 3 S. 2
GemHKVO und § 24 Abs. 3 S. 2 KomHKVO). Aus dem restlichen bestehenden
ordentlichen Jahresüberschuss i. H. v. 286.702,93
€ wird die ordentliche Rücklage gebildet (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Der Rat beschließt einstimmig gem. § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG dem Stadtdirektor für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
die Entlastung zu erteilen.