Der Rat fasst bei einer Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Die zahlungswirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 16.832,93 € sowie die zahlungsunwirksamen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 104.701,33 € im Ergebnishaushalt und 52.345,77 € Auszahlungen im Finanzhaushalt werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittmund vom 05.10.2020 wird zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011.

 

3. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird zunächst zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages 2011 i. H. v. 85.231,03 € verwendet (§ 24 Abs. 3 S. 2 GemHKVO und § 24 Abs. 3 S. 2 KomHKVO). Aus dem restlichen bestehenden ordentlichen Jahresüberschuss i. H. v. 286.702,93 € wird die ordentliche Rücklage gebildet (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

 

Der Rat beschließt einstimmig gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG dem Stadtdirektor für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011 die Entlastung zu erteilen.