Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 74 „Stichweg
Bahnhofstraße“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten
Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage
aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Der
o.g. Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten
Begründung als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen
Schritte beauftragt.