Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54
„Münkenlander Weg“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als
„Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz
4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt
Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie
den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2. Der o.g.
Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung
als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das
Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte
beauftragt.
RM Siebelts
nimmt wieder an der Sitzung teil.
RM Siebelts nimmt nicht an der Abstimmung teil.