Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Münkenlander Weg“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Der o.g. Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

RM Siebelts nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 


RM Siebelts nimmt nicht an der Abstimmung teil.