Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im
Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 100 „Baugebiet
Hartwarder Straße West“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der
Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den
aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2. Der
Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung
als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung
wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.