Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 100 „Baugebiet Hartwarder Straße West“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.       Der Bebauungsplan wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.