Beschluss: einstimmig beschlossen


Folgende Ratsmitglieder werden für die Kommission zur Rechtsform des künftigen Fremdenverkehrsbetriebes benannt:


Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen: BM Wilbers, stv. BM Mammen,

stv. BM Willms, RM Saathoff


Neue CDU: RM Kröger


EBI: RM Nerschbach


CDU/BfB: RM Schultz


StD Buß erläutert eingangs die vorliegende Sitzungsvorlage. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Besetzung der Kommission. RM Staudacher bedauert es, dass die Neue CDU prozentual nicht so stark vertreten ist wie die anderen Fraktionen. StD Buß verweist auf die gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Wenn einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten angehören, so stehen ihr mehr als die Hälfte der im Ausschuss insgesamt zu vergebenen Sitze zu. Demnach erhält die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen die Mehrheit der Sitze. Dies ist eine eindeutige gesetzliche Regelung. RM Staudacher bedauert dies, denn nach seiner Auffassung hat die SPD die Situation im Kurverein verursacht. RM Schultz erwidert, dass RM Saathoff dafür nicht verantwortlich ist. Er hätte kein Problem damit, dass heute mehr Personen in die Kommission entsandt werden. Stv. BM Willms bedauert es, dass in der jüngsten Zeit immer wieder Parteipolitik in die Stadtratssitzungen hinein gebracht wird. Im Kurvereinsvorstand werden städtische Interessen vertreten. Entscheidungen des Kurvereinsvorstandes hat RM Staudacher zudem stets mitgetragen. RM Reents schlägt vor, dass jeweils jede Fraktion ein Mitglied in die Kommission entsenden sollte, die SPD als Mehrheitsfraktion zwei Vertreter. Nach Auffassung von RM Nerschbach ist die Besetzung nicht relevant. Nach seiner Auffassung wäre eine neutrale Besetzung die günstigste Voraussetzung. In diesem Stadtrat sind 13 neutrale Mitglieder vertreten. RM Hedlefs bittet darum, kompetente Mitglieder in die Kommission zu entsenden. Zudem müssen diese Zeit haben, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. RM Hedlefs stellt den Antrag, dass Mitglieder in die Kommission entsandt werden, unabhängig von der Parteizugehörigkeit. RM Staudacher gibt zu bedenken, dass die Kommission lediglich eine Gesprächsrunde sei. Es muss ohne die gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eine Besetzung möglich sein. Nach Auffassung von RM Schultz sind die Bestimmungen des § 71 Abs. 6 des NKomVG hier nicht anwendbar. Der Rat hat keine Verpflichtung, Ratsmitglieder zu entsenden. Von daher könne von der gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Stv. BM Willms gibt zu bedenken, dass sehr wohl das NKomVG anzuwenden ist. Abweichungen von der gesetzlichen Regelung können nur erfolgen, wenn der Rat dieses einstimmig beschließt. RM Nerschbach bezieht sich auf eine Mail an StD Buß, wonach nach seiner Auffassung die gesetzliche Regelung nicht gelte. StD Buß weist nochmals darauf hin, dass es keine Grundlage für eine Entsendung gibt. Aber § 71 Abs. 6 des NKomVG gilt, wenn mehrere Mandate zu besetzen sind. Dies ist die eindeutige gesetzliche Grundlage. RM Emken ist verwundert über die ausführliche Diskussion. In der Kommission sind sämtliche Gruppierungen vertreten. Stv. BM Mammen gibt zu bedenken, dass es bedauerlich wäre, wenn es dem Stadtrat nicht gelinge, heute eine Entscheidung zu treffen. RM Staudacher kritisiert, dass hier das NKomVG „verbogen“ wird, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Stv. BM Willms weist nochmals auf die gesetzliche Regelung hin. Wenn der Stadtrat beschließt, eine entsprechende Kommission zu bilden, muss im Anschluss nach den Vorschriften des NKomVG das Gremium besetzt werden. RM Reents beantragt Abstimmung. RM Schultz hat eine andere Rechtsauffassung. Der Rat dürfe und könne sich nicht vorschreiben lassen, welche Personen er entsendet. RM Uden beantragt Schluss der Debatte.


Sodann stellt RM Hedlefs den Antrag, zu beschließen, dass der Rat aus seiner Mitte sieben Mitglieder in die Kommission zur Rechtsform des künftigen Fremdenverkehrsbetriebes entsendet. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.


Sodann stellt stv. BM Willms den Antrag, die Kommission wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt zu besetzen. RM Hedlefs stellt den Antrag, sieben Ratsmitglieder aus der Mitte des Rates zu entsenden, ohne das Höchstzahlverfahren anzuwenden. Nach § 71 Abs. 10 NKomVG kann die Vertretung nur einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen. Bei neun Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung für das abweichende Verfahren wird der Antrag abgelehnt, da dieser nicht einstimmig gefasst wurde.


Sodann wird nach den rechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung besetzt.


Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: