Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 10

Unter der Vorgabe, Entscheidungsprozesse in Personalangelegenheiten zu beschleunigen und ein ausgewogenes Verhältnis der Zuständigkeiten zwischen den Entscheidungsträgern zu behalten, werden die Zuständigkeiten für Personalentscheidungen wie folgt geregelt.


1. Der Samtgemeinderat behält seine Befugnisse für Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamte sowie für die Einstellung von Fachbereichsleitern, unabhängig ob Beamte oder Beschäftigte.


2. Der Samtgemeindeausschuss behält bzw. delegiert seine Befugnisse für Angelegenheiten der Tarifbeschäftigten wie folgt:


Zuständigkeiten nach der Delegation


Samtgemeindeausschuss:

Tarifbeschäftigte ab der Entgeltgruppe 3 TVöD


Samtgemeindebürgermeister

1. Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TVöD

2. Auszubildende und Praktikanten


3. Für die Delegation von Personalentscheidungen gelten folgende Maßgaben:


a) Der vom Samtgemeinderat beschlossene Stellenplan ist die Grundlage für die Personalwirtschaft.

Der Stellenplan bildet damit den Rahmen für die auf den Samtgemeindeausschuss bzw. Samtgemeindebürgermeister delegierten Befugnisse.


b) Die Fraktionen und Gruppen aus dem Samtgemeinderat haben das Recht, jeweils ein Mitglied zu Vorstellungsgesprächen von einzustellenden Beamtinnen und Beamten oder von Tarifbeschäftigten ab Entgeltgruppe 3 zu entsenden. Dabei haben die Fraktions- und Gruppenmitglieder ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahlentscheidung, wobei dem Samtgemeindebürgermeister das Letztentscheidungsrecht obliegt.


RM Mammen erläutert eingangs, seine Gruppe möchte nun keine Änderungen mehr bez. der Delegation von Personalentscheidungen vornehmen. Das bedeutet, dem Samtgemeindeausschuss obliegt wie bisher die Entscheidung in Personalangelegenheiten für Tarifbeschäftigte ab der Entgeltgruppe 3. Für die Gruppe CDU/FDP stellt RM Oelrichs heraus, dass diese eine ganz andere Auffassung vertritt. Die Verwaltung sollte in Personalentscheidungen weitgehend selbst entscheiden. Von daher wird sie der ursprünglichen Sitzungsvorlage zustimmen, wonach dem Samtgemeindeausschuss die Zuständigkeit für Tarifbeschäftigte ab der Entgeltgruppe 9 TVöD obliegt. SGBM Buß ist überrascht von den Aussagen von RM Mammen. Die Initiative für die Delegation von Personalentscheidungen kam aus der Politik. Die Verwaltung hat dementsprechend eine Vorlage erstellt, wobei sich jetzt herauskristallisiert, dass keine Änderung gewünscht ist. RM Peters fragt an, welche Bediensteten überhaupt in der Entgeltgruppe 1 und 2 beschäftigt sind. FBL Mannott weist darauf hin, dass es sich hauptsächlich um Reinigungskräfte handelt. RM Schröder stellt einen Antrag auf vertrauliche Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung muss für eine vertrauliche Abstimmung eine ¾ Mehrheit des Rates erreicht werden. Bei der Abstimmung votieren 16 Ratsmitglieder für eine vertrauliche Abstimmung. Die notwendige ¾ Mehrheit ist nicht erreicht. Sodann wird offen abgestimmt.


Bei fünfzehn Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen fasst der Rat folgenden Beschluss: