Bei einer Nein-Stimme fasst der Rat folgenden Beschluss:


  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 102. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

  2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 102 wird mit der als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.