Sitzung: 29.09.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: ST/482/2021
Einstimmige Beschlussempfehlung:
1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Markt / Molkereistraße“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.
StPL von Rahden
erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt sie mit, dass die Planunterlagen, aufgrund der noch fehlenden
Abstimmungen mit den anderen Behörden, noch nicht vom Planungsbüro
fertiggestellt wurden.
Eine weitere Ergänzung ist der geänderte Geltungsbereich, der anhand einer
Bildschirmpräsentation von StPL von Rahden vorgestellt und erläutert wird. Der
neue Geltungsbereich ist dem Protokoll beigefügt.
RM Mammen steht dem Vorhaben positiv gegenüber.
RM Münster schlägt vor, bei dem Beschlussvorschlag die
Umweltverträglichkeitsprüfung zu ergänzen.
Dem Vorhaben steht RM Münster positiv gegenüber. Die Erweiterung des
Textilhauses Willms wird für den Innenstadtbereich wichtig sein. Trotzdem gibt
er zu bedenken, dass möglicherweise die Anwohner durch die Gebäudegröße eine
Beeinträchtigung empfinden.
StPL von Rahden erklärt, dass bei einer durchzuführenden
Umweltverträglichkeitsprüfung ein vollständiges Bauleitplanverfahren anzuwenden sein wird. Der heutige
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss müsste dann aufgehoben werden. Somit ist
der Vorschlag von RM Münster, die Umweltverträglichkeitsprüfung in dem
Beschlussvorschlag zu ergänzen, nicht notwendig.