Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Einstimmige Beschlussempfehlung:

1.       Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Markt / Molkereistraße“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend teilt sie mit, dass die Planunterlagen, aufgrund der noch fehlenden Abstimmungen mit den anderen Behörden, noch nicht vom Planungsbüro fertiggestellt wurden.
Eine weitere Ergänzung ist der geänderte Geltungsbereich, der anhand einer Bildschirmpräsentation von StPL von Rahden vorgestellt und erläutert wird. Der neue Geltungsbereich ist dem Protokoll beigefügt.

RM Mammen steht dem Vorhaben positiv gegenüber.

RM Münster schlägt vor, bei dem Beschlussvorschlag die Umweltverträglichkeitsprüfung zu ergänzen.
Dem Vorhaben steht RM Münster positiv gegenüber. Die Erweiterung des Textilhauses Willms wird für den Innenstadtbereich wichtig sein. Trotzdem gibt er zu bedenken, dass möglicherweise die Anwohner durch die Gebäudegröße eine Beeinträchtigung empfinden.

StPL von Rahden erklärt, dass bei einer durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung ein
vollständiges Bauleitplanverfahren anzuwenden sein wird. Der heutige Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss müsste dann aufgehoben werden. Somit ist der Vorschlag von RM Münster, die Umweltverträglichkeitsprüfung in dem Beschlussvorschlag zu ergänzen, nicht notwendig.