Herr Schuirmann stellt anhand einer Bildschirmpräsentation die neuen Planungen zu den Vorhaben Flack 1 und Flack 1 A vor. Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Auf dem Grundstück sollen zwei neue Gebäude entstehen. Die Größe der Gebäude ist an die Nachbarbebauung angepasst.
Einstellplätze für die Fahrzeuge sind laut Herrn Schuirmann auf dem Grundstück vorhanden.
Die Hecke entlang der Straße Flack bleibt bestehen. Eine Abgrenzung zu den anderen Grundstücken soll durch eine Einfriedung aus Hecken und Bäumen erfolgen.
Durch die nicht von der Straße aus einsehbaren Eingänge der beiden Gebäude ist es optisch nicht erkennbar, dass es sich um zwei Mehrfamilienhäuser handelt.
Die Garagen wurden in die Mitte des Grundstückes platziert, um den Charakter eines Innenhofes entstehen zu lassen.
Herr Schuirmann erläutert auf der Ansicht von der Straße „Im Burggrund“, dass die vorhandene Hecke bestehen bleibt und geplant ist, den Bereich mit Gehölzen zu ergänzen.
Ebenfalls werden die Gebäude mit Terrassen und Balkonen ausgestattet.
Bezüglich des denkmalgeschützten Hauses „Im Burggrund 25“ haben auch bereits Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Wittmund stattgefunden.  

RM Mammen teilt mit, dass die vorherige Abholzaktion des Grundstückes für hohe negative Aufmerksamkeit gesorgt hat. Dadurch musste die Stadt Esens Einfluss nehmen und für diesen Bereich eine Veränderungssperre erlassen.
Positiv hebt RM Mammen hervor, dass nun auch einige Wünsche aus den vorherigen Sitzungen umgesetzt wurden. Die Festsetzungen müssten nun in den zukünftigen Bebauungsplan eingearbeitet werden.
RM Mammen stimmt dem Befreiungsantrag zu.

RM Siebelts empfindet die umgeänderte Planung als positiv und gibt seine Zustimmung zum Befreiungsantrag.

RM Münster erkundigt sich, ob ein Grund vorliegt, das Vorhaben jetzt umzusetzen.
Derzeit wird das Grundstück noch von einer Veränderungssperre umfasst.
Zudem regt er an, die Wohnungen als Dauerwohnungen zu vermieten und nicht als Zweitwohnung.

RM Mammen erklärt zum Zeitpunkt der Vorstellung des Vorhabens, dass so die Planung vorangetrieben werden sollte, um zeitnah mit dem Bau der Gebäude zu starten.

Herr Schuirmann teilt mit, dass bereits Interessenten aus der Umgebung an ihn herangetreten sind. Interessenten außerhalb der Samtgemeinde Esens haben sich bislang noch nicht gemeldet, aber das könnte sich noch ändern. Die Wohnungen nur an Einheimische zu vermieten oder zu verkaufen sei schlecht zu regeln.

RM Thedinga bemängelt zunächst die städteplanerische Fehlentwicklung in dem Bereich durch die bereits bestehenden Gebäude Flack 3 und Flack 3A.
Er empfindet es grundsätzlich als positiv, dass mehr Begrünung in die Planung aufgenommen wurde. Im Verhältnis zum vorherigen Grundstück sieht er die Planung trotzdem als deutliche Verschlechterung.

Dem Befreiungsantrag wird einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt.