RM Uden berichtet ausführlich über die Verbandssitzungen des OOWV. Diese tagen zweimal im Jahr. Es wurden dabei zwei Ausschüsse, der Bau- und der Finanzausschuss, gebildet. Sie berichtet ausführlich über die Abwasserbeseitigung, die 1999 dem OOWV übertragen wurde. Verbesserungen wurden bei den Druckrohrleitungen nach Esens erzielt. Bereits 2011 wurden 4.350.000,00 Euro investiert. An die Klärschlammabfuhr werden hohe Anforderungen gestellt, der Klärschlamm kann in der Landwirtschaft als Dünger verwendet werden. Bei der Kläranlage Esens treten sehr strenge wasserrechtliche Auflagen auf. Die Kläranlage in Esens hat allerdings keine großen Kapazitätsgrenzen mehr, während die Kläranlage Neuharlingersiel ausreichende Reserven besitzt. Zur Energieoptimierung wurden für die Kläranlage Esens Fördergelder bewilligt. Die Samtgemeinde wird rechtzeitig informiert, wie sich der Abwasserpreis entwickelt. Bis zum 31.12.2014 besteht eine vertragliche Vereinbarung.


RM Maus bittet um Auskunft, ob es Probleme bei den Druckrohrleitungen gibt, die oftmals eine Verschlammung aufweisen. Außerdem bittet sie um Auskunft, ob der OOWV Untersuchungen über die Qualität der Kleinkläranlagen hat. RM Uden wird sich hinsichtlich dieser Fragen erkundigen. RM Peters stellt heraus, ein wichtiger Punkt sei die Tarifentwicklung nach dem Jahre 2014. SGBM Buß weist ergänzend darauf hin, dass die Samtgemeinde bekanntlich die Abwasserbeseitigungseinrichtungen durch Vertrag vom 22.12.1999 an den OOWV übertragen hat. In diesem Vertrag wurden die Gebühren mit gewissen Steigerungssätzen für die Dauer von 15 Jahren festgeschrieben, also bis zum 31.12.2014. Die Gebühren betragen zurzeit 1,74 bzw. 1,79 (für Werdum) Euro je Kubikmeter. Nach dem Vertrag ist eine vorherige Anpassung nur möglich bei unvorhergesehenen Belastungen, die dazu führen, dass trotz einer wirtschaftlichen Betriebsführung eine Unterdeckung in der Entgeltkalkulation entsteht. In diesem Fall verpflichten sich beide Parteien, eine einvernehmliche Entgeltregelung zu finden. Die Samtgemeinde ist vorweg eingehend zu unterrichten. Vertreter des OOWV haben vor 14 Tagen in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass die Entgeltkalkulation für die Kläranlagen in der Samtgemeinde Esens eine Unterdeckung hat. Ursachen dafür sind eine geringere Mengenentwicklung und erheblich höhere Energiekosten. Die Unterdeckung ist nicht gravierend, nur würde sie sich bis 2015 weiter erhöhen. Daher schlägt der OOWV vor, wie in anderen Gemeinden auch bereits in diesem Jahr durch die Einführung einer Grundgebühr entgegen zu wirken. Vertreter des OOWV werden die Überlegungen in einer Sitzung des Finanzausschusses Ende April oder Anfang Mai darstellen.