Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Einstimmige Beschlussempfehlung (Ja 7 Nein 0 Enthaltung 1):

1.       Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung einer Wohnbaufläche und einer Sonderbaufläche – Ferienwohnen – im Bereich Edenserlooger Str., Gemeinde Werdum. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.

 

RM Reents erkundigt sich nach den Kompensationsflächen für das zukünftige Baugebiet. Er fragt nach, ob bei einer Fläche von 0,75 Hektar keine Kompensation notwendig sei.


Als nächstes fragt RM Reents nach, ob bei einer Ferienwohnnutzung überhaupt ein beschleunigtes Verfahren möglich ist, denn die Entstehung eines Baugebietes, in dem eine Ferienwohnnutzung vorgesehen ist, empfindet RM Reents negativ.

StPL von Rahden antwortet darauf, dass die Planung noch am Anfang steht und noch keine Kompensationsfläche in Betracht gezogen wurde. Der Vorhabenträger des Baugebietes hatte das Anliegen, eine Mischung aus Dauerwohnen und Ferienwohnnutzung im B-Plan festzusetzen. Die Gemeinde Werdum hatte vor kurzen bereits den Aufstellungsbeschluss zu dem B-Plan gefasst. Es wurde beschlossen, dass 70 % des Baugebietes als Ferienwohnnutzung und die übrigen 30 % für Dauerwohnnutzung festzulegen sind.

RM Weiler-Rodenbäck teilt mit, dass im oberen Bereich des Geltungsbereichs geplant ist, die Ferienwohnnutzung festzusetzen. Dieser Bereich wurde vorher von der Innenbereichssatzung der Gemeinde Werdum umfasst. Der untere (zusätzliche) Bereich des Geltungsbereiches soll als Dauerwohnen ausgewiesen werden, damit keine unbewohnten Siedlungen entstehen.

RM Mammen erkundigt sich, ob ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren möglich ist.
StPL von Rahden erklärt, dass ein vollständiges  Bauleitplanverfahren notwendig ist.

Vors. Ihnen verliest den Beschlussvorschlag.