Sitzung: 06.10.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: SG/312/2021
Einstimmige Beschlussempfehlung (Ja 7 Nein 0 Enthaltung
1):
1.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 140.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung
einer Wohnbaufläche und einer Sonderbaufläche – Ferienwohnen – im Bereich
Edenserlooger Str., Gemeinde Werdum. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und
eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
RM Reents erkundigt sich nach den Kompensationsflächen für das
zukünftige Baugebiet. Er fragt nach, ob bei einer Fläche von 0,75 Hektar keine
Kompensation notwendig sei.
Als nächstes fragt RM Reents nach, ob bei einer Ferienwohnnutzung überhaupt ein
beschleunigtes Verfahren möglich ist, denn die Entstehung eines Baugebietes, in
dem eine Ferienwohnnutzung vorgesehen ist, empfindet RM Reents negativ.
StPL von Rahden antwortet darauf, dass die Planung noch am Anfang steht und
noch keine Kompensationsfläche in Betracht gezogen wurde. Der Vorhabenträger
des Baugebietes hatte das Anliegen, eine Mischung aus Dauerwohnen und
Ferienwohnnutzung im B-Plan festzusetzen. Die Gemeinde Werdum hatte vor kurzen
bereits den Aufstellungsbeschluss zu dem B-Plan gefasst. Es wurde beschlossen,
dass 70 % des Baugebietes als Ferienwohnnutzung und die übrigen 30 % für
Dauerwohnnutzung festzulegen sind.
RM Weiler-Rodenbäck teilt mit, dass im oberen Bereich des Geltungsbereichs geplant
ist, die Ferienwohnnutzung festzusetzen. Dieser Bereich wurde vorher von der
Innenbereichssatzung der Gemeinde Werdum umfasst. Der untere (zusätzliche)
Bereich des Geltungsbereiches soll als Dauerwohnen ausgewiesen werden, damit
keine unbewohnten Siedlungen entstehen.
RM Mammen erkundigt sich, ob ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren möglich
ist.
StPL von Rahden erklärt, dass ein vollständiges
Bauleitplanverfahren notwendig ist.
Vors.
Ihnen verliest den Beschlussvorschlag.