Beschlussvorschlag:
1.
Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 137. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Esens - Darstellung einer
Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Feuerwehr im Bereich Edenserlooger Str. der
Gemeinde Werdum- wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die in
der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.
2.
Die 137. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit
der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht, dem biologischen
Fachbeitrag und dem Oberflächenentwässerungskonzept inkl. Baugrundgutachten
beschlossen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Genehmigung der 137. Flächennutzungs
planänderung gemäß § 6 Abs.
1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.
RM Weiler-Rodenbäck verlässt während des TOP 6 den Raum.