Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Esens - Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche Zweckbestimmung Feuerwehr im Bereich Edenserlooger Str. der Gemeinde Werdum- wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.

 

2.       Die 137. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht, dem biologischen Fachbeitrag und dem Oberflächenentwässerungskonzept inkl. Baugrundgutachten beschlossen.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 137. Flächennutzungs

      planänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 


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