Sitzung: 09.11.2021 Samtgemeinderat
SGBM Hinrichs erklärt, dass nach § 43 NkomVG alle RM auf ihre Pflichten hingewiesen werden müssen. Dabei handelt es sich um die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungs- und das Vertretungsverbot.
Die Erklärung wurde jedem RM ausgehändigt.
Die Verpflichtung erfolgt per Handschlag durch den SGBM.