7.1 RM Kröger fragt an, ob zum Fremdenverkehrsbeitrag auch die Filialen wie ALDI oder LIDL herangezogen werden und ob es einen Zusammenhang zwischen dem Fremdenverkehrsbeitrag und den Öffnungszeiten am Sonntag gibt. StD Buß berichtet, dass die Filialen selbstverständlich zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden. Die Öffnungszeiten am Sonntag haben mit dem Fremdenverkehrsbeitrag jedoch nichts zu tun. Eine Öffnung an Sonntagen kann in Esens nur in dem als Erholungsort anerkannten Gebiet erfolgen.


7. 2. Beirat Wieting weist darauf hin, dass die Betreiberin der Ratsgaststätte im Sommer wieder eine Außenbewirtung vonehmen möchte. Er fragt an, ob sie den Bereich beim Kandelaber dafür

nutzen kann. StD Buß erläutert, dass sie einen entsprechenden Antrag stellen muss. In der Vergangenheit war die Möglichkeit der Außenbewirtung vor dem Rathaus bejaht worden mit der Maßgabe, dass sie den Fußweg vor ihrem Restaurant nicht nutzt.