Der Rat beschließt, dass die Bürgermeisterin/der Bürgermeister nur die
in § 106 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 – 4 NKomVG genannten Aufgaben wahrnimmt.
Im Anschluss fragt
BM Emken Herrn SGBM Hinrichs, ob er bereit ist das Amt des Stadtdirektors
wahrzunehmen. Herr Hinrichs bejaht dies.
Sodann verliest BM
Emken die Ernennungsurkunde und gratuliert StD Hinrichs.