Die bisherige Bürgermeisterin Karin Emken  erläutert die Pflichtenbelehrung. Sie verweist auf die §§ 40 – 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).

 

Sodann werden die Ratsmitglieder durch BM Emken per Handschlag verpflichtet.