Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/315/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens,
hier: Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Altharlingersiel, Gemeinde
Neuharlingersiel.
2.
Der Beschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
RM Peters erklärt
zu der Sitzungsvorlage, dass sich die Gemeinde Neuharlingersiel dazu
entschieden hat, ein kleines Baugebiet zu entwickeln.
Das zukünftige Baugebiet fügt sich laut RM Peters gut in die umliegende
Bebauung ein.
Ferienwohnungen werden in dem Baugebiet nicht zulässig sein und Zweitwohnungen
unterliegen der Genehmigungspflicht.
RM Mammen befürwortet die Planung eines kleinen Baugebietes der Gemeinde
Neuharlingersiel.
Er fragt nach, warum die Regelung zu der Zweitwohnung nur in der
Sitzungsvorlage dargelegt wurde und nicht im Bebauungsplan.
RM Peters erläutert, dass diese Regelung in den Erbbaurechtsverträgen
abgehandelt wird.
Er ergänzt, dass somit die Wohngebäude später nicht an auswärtige Bürger
verkauft werden. Das Ziel ist, dass die Wohngebäude dauerhaft bewohnt und nicht als Zweitwohnung genutzt werden.
RM Saathoff erkundigt sich, wie viele Bauplätze in dem Baugebiet entstehen
sollen.
RM Peters antwortet, dass 6 bis 8 Bauplätze geplant sind.