Beschlussvorschlag:

1.       Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Altharlingersiel, Gemeinde Neuharlingersiel.

 

2.       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


RM Peters erklärt zu der Sitzungsvorlage, dass sich die Gemeinde Neuharlingersiel dazu entschieden hat, ein kleines Baugebiet zu entwickeln.
Das zukünftige Baugebiet fügt sich laut RM Peters gut in die umliegende Bebauung ein.
Ferienwohnungen werden in dem Baugebiet nicht zulässig sein und Zweitwohnungen unterliegen der Genehmigungspflicht.

RM Mammen befürwortet die Planung eines kleinen Baugebietes der Gemeinde Neuharlingersiel.
Er fragt nach, warum die Regelung zu der Zweitwohnung nur in der Sitzungsvorlage dargelegt wurde und nicht im Bebauungsplan.

RM Peters erläutert, dass diese Regelung in den Erbbaurechtsverträgen abgehandelt wird.
Er ergänzt, dass somit die Wohngebäude später nicht an auswärtige Bürger verkauft werden. Das Ziel ist, dass die Wohngebäude dauerhaft bewohnt  und nicht als Zweitwohnung genutzt werden.

RM Saathoff erkundigt sich, wie viele Bauplätze in dem Baugebiet entstehen sollen.
RM Peters antwortet, dass 6 bis 8 Bauplätze geplant sind.