Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.       Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung von Sondergebietsflächen im Ortsteil Ostbense, Gemeinde Neuharlingersiel.

 

2.       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


RM Peters erklärt, dass sich dieses Gebäude innerhalb eines alten Bebauungsplanes befindet. Der Bebauungsplan sieht nur Betriebsleiterwohnungen in Verbindung mit dem Bau einer Reithalle vor. Die Vorbesitzer haben diese Reithalle nicht errichtet. Eine Wohnnutzung ist somit nicht zulässig.
Die Gemeinde Neuharlingersiel beabsichtigt, mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Reithalle und Pferdeboxen“ die Wohnnutzung des unbewohnten Gebäudes zu ermöglichen. Zudem ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.


Weiterhin erläutert RM Peters, dass die Möglichkeit des Dauerwohnens besteht und zusätzlich bis zu drei Ferienwohnungen in dem geänderten Bebauungsplan zukünftig zulässig wären. Es gibt für das Grundstück verschiedene Interessenten mit unterschiedlichen Tiernutzungen.

RM Mammen steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.
Problematisch empfindet er die Festsetzung Hobby – und Nutztierhaltung, da dem zukünftigen Grundstückseigentümer viel ermöglicht wird.
RM Peters antwortet, dass diese Angelegenheit in der Zuständigkeit der Gemeinde Neuharlingersiel liegt.

RM Saathoff erklärt, die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht abzulehnen. Die möglichen Nutzungsarten empfindet er als positiv. Außerdem sieht er ein mögliches Entwicklungspotenzial in dem Vorhaben.


RM Peters erklärt, dass es der Gemeinde Neuharlingersiel wichtig ist, dass dieses Gebäude wieder genutzt und bewohnt werden kann.

RM Reents teilt mit, dass der Reitplatz sich offenbar  innerhalb des Vogelschutzgebietes befindet.
RM Peters und RM Mammen verneinen dies.