Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

1.       Der Samtgemeindeausschuss beschließt die Aufstellung der 143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung von Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung Hotel im Ortsteil Ostbense, Gemeinde Neuharlingersiel.

 

2.       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

      gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der

      Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

      durchzuführen.

 

4.   Das Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung zur VO über das LSG       

      25 des Landkreises Wittmund ist unmittelbar durchzuführen.

 

 


RM Peters erläutert die Sitzungsvorlage.
Er ergänzt, dass bereits Gespräche mit dem Landkreis Wittmund bezüglich der Erweiterung des Betriebes stattgefunden haben. Eine einfache Genehmigung des Vorhabens sei aufgrund der Lage des Betriebes in einem Landschaftsschutzgebiet nicht möglich. Der Landkreis Wittmund hat aufgrund dessen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens und einer Flächennutzungsplanänderung empfohlen. Ebenfalls werden durch das Bauleitplanverfahren die Stellungnahmen wichtiger Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Eine Befreiung von den Landschaftsschutzgebiets-Verboten für Bauvorhaben und eine Prüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz sei erforderlich.


Weiterhin erklärt RM Peters, dass die Erweiterungsfläche des Betriebes im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt werden muss.


RM Saathoff empfindet diesen Tagesordnungspunkt als umfangreich und sensibel, da sich der Betrieb „Hotel Nordstern“ einschließlich der Erweiterungsfläche im Landschaftsschutzgebiet befindet.
RM Peters antwortet, dass genau deshalb ein langes Verfahren durchzuführen ist.

RM Saathoff erkundigt sich, wann mit einer Befreiung von den Landschaftsschutzgebiets-Verboten zu rechnen ist.
StPL von Rahden erklärt, dass die Befreiung parallel zum Bauleitplanverfahren erteilt werden soll.

RM Mammen erklärt, dass bauliche Vorhaben in der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung verboten sind. Eine Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde muss erteilt werden, um das Vorhaben umzusetzen. Er fordert, die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde bereits vor der Aufstellung der 143. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuholen.
RM Mammen steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, aber ohne die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wird er dem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.

RM Peters teilt daraufhin mit, dass die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde als Verfahrensschritt zu sehen ist.

RM Mammen fordert, die Ausnahmegenehmigung im Vorfeld zu beantragen.

RM Peters verweist auf das Gespräch beim Landkreis Wittmund, dass im Bauleitplanverfahren der Aspekt Naturschutz dann abgehandelt wird. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

RM Reents steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. In dem Landschaftsschutzgebiet liegen Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, die durch den Lärm der Hotelbesucher beeinträchtigt werden. Die untere Naturschutzbehörde sollte das Projekt kritisch betrachten.

RM Peters erklärt nochmal, dass beim Gespräch auch der Landrat teilgenommen hat und die  Empfehlung zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Gespräch resultierten.

RM Saathoff folgt den Argumenten von RM Mammen.
Zusätzlich befürchtet er, dass zu hohe Kosten für die Samtgemeinde Esens entstehen könnten, wenn die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde nicht erteilt wird.

RM Peters merkt an, dass der Vorhabenträger bereits einen städtebaulichen Vertrag bezüglich der Kostenübernahme des Bauleitplanverfahrens und der Änderung des Flächennutzungsplanes unterzeichnet hat.

RM Saathoff schlägt vor, den Beschlussvorschlag in der Form zu ändern, dass eine Zustimmung erst erfolgt, wenn die Genehmigung der Befreiung vorliegt.

RM Peters teilt mit, dass sowieso noch zwei Auslegungen erfolgen und man die Genehmigung somit während des Verfahrens einholt.

StPL von Rahden merkt an, dass durch den Aufstellungsbeschluss zunächst eine „Anstoßwirkung“ erfolgt. Man muss beachten, dass hier zwei getrennte Verfahren vorliegen. Es werden dann während des Verfahrens die notwendigen Gutachten erarbeitet. Sollte im Verfahren die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nicht erteilt werden, so würde man durch einen Aufhebungsbeschluss das Bauleitplanverfahren beenden. Die Kosten werden auch dann vom Vorhabenträger übernommen.

RM Mammen fordert auch trotz zwei unterschiedlicher Verfahren, dass die Befreiung vorab beantragt wird. Die untere Naturschutzbehörde würde sich auch als Träger öffentlicher Belange im Verfahren äußern.

RM Weiler-Rodenbäck erinnert, dass bezüglich des Vorhabens bereits ein Termin mit dem Landkreis Wittmund stattgefunden hat. Seiner Meinung nach liegt ein klarer Auftrag vor und wenn die Bedenken während des Verfahrens zu groß werden, könnte man das Verfahren auch wieder aufheben.

 

RM Peters erklärt, dass der Termin mit dem Landkreis Wittmund nicht ohne Grund durchgeführt wurde. Ihm sei auch bewusst, dass das Verfahren schwierig und lange dauern wird.
Er denkt, dass es gegenüber dem Eigentümer ein wichtiges Signal sei, den Aufstellungsbeschluss seitens der Samtgemeinde Esens zu fassen. Alle weiteren Punkte werden im weiteren Verfahren geklärt. Die Samtgemeinde Esens sollte aber durchaus die Erweiterung des Betriebes befürworten.

SGBM Hinrichs schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und als ersten Arbeitsschritt die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde in den Beschlussvorschlag zu ergänzen.