Sitzung: 25.11.2021 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: SG/317/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt die Aufstellung der 143. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Esens, hier: Darstellung von Sonstiges Sondergebiet
Zweckbestimmung Hotel im Ortsteil Ostbense, Gemeinde Neuharlingersiel.
2.
Der Beschluss ist gemäß §
2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung
der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
durchzuführen.
4. Das Verfahren zur
Erlangung einer Ausnahmegenehmigung zur VO über das LSG
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des Landkreises Wittmund ist unmittelbar durchzuführen.
RM Peters erläutert die Sitzungsvorlage.
Er ergänzt, dass bereits Gespräche mit dem Landkreis Wittmund bezüglich der
Erweiterung des Betriebes stattgefunden haben. Eine einfache Genehmigung des
Vorhabens sei aufgrund der Lage des Betriebes in einem Landschaftsschutzgebiet
nicht möglich. Der Landkreis Wittmund hat aufgrund dessen die Durchführung
eines Bauleitplanverfahrens und einer Flächennutzungsplanänderung empfohlen.
Ebenfalls werden durch das Bauleitplanverfahren die Stellungnahmen wichtiger
Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Eine Befreiung von den Landschaftsschutzgebiets-Verboten für Bauvorhaben und
eine Prüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz sei erforderlich.
Weiterhin erklärt RM Peters, dass die Erweiterungsfläche des Betriebes im
Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt werden muss.
RM Saathoff empfindet diesen Tagesordnungspunkt als umfangreich und sensibel,
da sich der Betrieb „Hotel Nordstern“ einschließlich der Erweiterungsfläche im
Landschaftsschutzgebiet befindet.
RM Peters antwortet, dass genau deshalb ein langes Verfahren durchzuführen ist.
RM Saathoff erkundigt sich, wann mit einer Befreiung von den
Landschaftsschutzgebiets-Verboten zu rechnen ist.
StPL von Rahden erklärt, dass die Befreiung parallel zum Bauleitplanverfahren
erteilt werden soll.
RM Mammen erklärt, dass bauliche Vorhaben in der
Landschaftsschutzgebiets-Verordnung verboten sind. Eine Genehmigung durch die
untere Naturschutzbehörde muss erteilt werden, um das Vorhaben umzusetzen. Er
fordert, die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde bereits vor der
Aufstellung der 143. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuholen.
RM Mammen steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, aber ohne die
Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wird er dem Tagesordnungspunkt nicht
zustimmen.
RM Peters teilt daraufhin mit, dass die Genehmigung der unteren
Naturschutzbehörde als Verfahrensschritt zu sehen ist.
RM Mammen fordert, die Ausnahmegenehmigung im Vorfeld zu beantragen.
RM Peters verweist auf das Gespräch beim Landkreis Wittmund, dass im
Bauleitplanverfahren der Aspekt Naturschutz dann abgehandelt wird. Die Kosten
des Verfahrens trägt der Antragsteller.
RM Reents steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. In dem Landschaftsschutzgebiet
liegen Schlaf- und Rastplätze von Vögeln, die durch den Lärm der Hotelbesucher
beeinträchtigt werden. Die untere Naturschutzbehörde sollte das Projekt
kritisch betrachten.
RM Peters erklärt nochmal, dass beim Gespräch auch der Landrat teilgenommen hat
und die Empfehlung zur Durchführung
eines Bauleitplanverfahrens sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes aus
dem Gespräch resultierten.
RM
Saathoff folgt den Argumenten von RM Mammen.
Zusätzlich befürchtet er, dass zu hohe Kosten für die Samtgemeinde Esens
entstehen könnten, wenn die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde
nicht erteilt wird.
RM
Peters merkt an, dass der Vorhabenträger bereits einen städtebaulichen Vertrag
bezüglich der Kostenübernahme des Bauleitplanverfahrens und der Änderung des
Flächennutzungsplanes unterzeichnet hat.
RM Saathoff schlägt vor, den Beschlussvorschlag in der Form zu ändern, dass
eine Zustimmung erst erfolgt, wenn die Genehmigung der Befreiung vorliegt.
RM Peters teilt mit, dass sowieso noch zwei Auslegungen erfolgen und man die
Genehmigung somit während des Verfahrens einholt.
StPL von Rahden merkt an, dass durch den Aufstellungsbeschluss zunächst eine
„Anstoßwirkung“ erfolgt. Man muss beachten, dass hier zwei getrennte Verfahren
vorliegen. Es werden dann während des Verfahrens die notwendigen Gutachten
erarbeitet. Sollte im Verfahren die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde
nicht erteilt werden, so würde man durch einen Aufhebungsbeschluss das
Bauleitplanverfahren beenden. Die Kosten werden auch dann vom Vorhabenträger
übernommen.
RM Mammen fordert auch trotz zwei unterschiedlicher Verfahren, dass die
Befreiung vorab beantragt wird. Die untere Naturschutzbehörde würde sich auch
als Träger öffentlicher Belange im Verfahren äußern.
RM Weiler-Rodenbäck erinnert, dass bezüglich des Vorhabens bereits ein Termin
mit dem Landkreis Wittmund stattgefunden hat. Seiner Meinung nach liegt ein
klarer Auftrag vor und wenn die Bedenken während des Verfahrens zu groß werden,
könnte man das Verfahren auch wieder aufheben.
RM Peters erklärt, dass der Termin mit dem Landkreis Wittmund nicht ohne
Grund durchgeführt wurde. Ihm sei auch bewusst, dass das Verfahren schwierig
und lange dauern wird.
Er denkt, dass es gegenüber dem Eigentümer ein wichtiges Signal sei, den
Aufstellungsbeschluss seitens der Samtgemeinde Esens zu fassen. Alle weiteren
Punkte werden im weiteren Verfahren geklärt. Die Samtgemeinde Esens sollte aber
durchaus die Erweiterung des Betriebes befürworten.
SGBM Hinrichs schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und als ersten
Arbeitsschritt die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde in den
Beschlussvorschlag zu ergänzen.