VA Siebels erläutert die Ansätze im
Haushaltsplanentwurf 2022 auf den Seiten 108 bis 113. Im Wesentlichen bleibt
festzuhalten:
4.2.1.01.4271000 Feriensportkurse
Im vergangenen Jahr konnten aufgrund der Corona-Pandemie keine Feriensportkurse
angeboten werden. Die Verwaltung hofft, dass dieses Jahr wieder
Feriensportkurse möglich sind und lässt den Ansatz unverändert.
4.2.1.01.4318000 Zuschüsse
an Vereine und Verbände
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der Ansatz 2021 nicht ausgeschöpft werden,
da die DLRG Esens, der SC Dunum, die Behindertensportgruppe und der SV Fulkum
nicht wie regulär Schwimmunterricht/ Schwimmkurse anbieten konnten. Die Verwaltung hofft, dass dies dieses
Jahr wieder möglich ist und lässt den Ansatz unverändert.
4.2.4.01.4212001 Unterhaltung
Kunstrasenplatz
Der Kunstrasenplatz wird derzeit sehr stark frequentiert, da das Stadion Esens
aufgrund der Baumaßnahmen nicht genutzt werden kann. Einige andere
Fußballplätze sind während der Wintermonate oft nicht bespielbar. Auf Nachfrage
bei der Fa. Tell Bau Gmbh, die den Platz gebaut hat, ist die Fläche so in einem
ordnungsgemäß gewarteten Zustand. Tatsächlich liegt der Kunstrasen jedoch oft
platt, bei Feuchtigkeit wird die Oberfläche glatt. Bei Starkregen ist die
Fläche nicht nutzbar. FBL Feldmann schlägt vor, ggf. weitere Firmen anzufragen,
wie der Platz auf Dauer besser gepflegt werden kann. Welche Kosten das
verursachen wird, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Günstigenfalls kann
bis zum Haushaltsausschuss über das Ergebnis einer Preisabfrage beraten werden.
4.2.4.01.4711500 Abschreibungen
auf Maschinen und technische Anlagen
Die Abschreibung für die neu installierten Flutlichtanlagen beginnt
voraussichtlich 2023.
4.2.4.01/8109.7873000 Ballfangzäune
Sportplätze
Im Haushaltsjahr 2021 wurden 66.310,69 € für die
Erneuerung der Zaunanlage am Sportplatz Werdum aufgewendet. Für die
Fertigstellung sind 2022 nochmal 20.000,- € eingestellt worden.
4.2.4.01/8122.7871000 Sanierung
Sanitärgebäude Fulkum
FBL Feldmann erklärt, dass eigentlich bereits 2021 mit
der Sanierung des Sanitärgebäudes beim SV Fulkum begonnen werden sollte.
Allerdings stellte sich heraus, dass nicht die Samtgemeinde Esens, sondern die
Gemeinde Holtgast Eigentümer des Gebäudes ist. Die Samtgemeinde Esens wird
daher das Projekt mit 100.000,- € bezuschussen, aber nicht als Bauherr
auftreten.
Sportplatz Werdum
Der Sportplatz Werdum ist durch den Aufbau des
Ballfangzaunes absolut nicht bespielbar. Schwere Fahrzeuge sind über Teile der
Fläche gefahren und haben tiefe Spuren hinterlassen, der Boden wurde
verdichtet. Der Bauhof kalkuliert die Reparatur der Schäden mit ca. 8.000 Euro.
Dies beinhaltet das Spülen der Drainage, Profilierung und Reparatur mit
Neuansaat der beschädigten Teilflächen. Dem Vernehmen nach besteht die Drainage
zum großen Teil aus vor rund 50 Jahren verlegten Tonrohren. Ob diese nach den
Bauarbeiten unbeschädigt geblieben, bzw. überhaupt in der Lage ist, stärker
gewordene Regenereignisse zu bewältigen, sei fraglich. Herr Feldmann schlägt
daher vor, eine komplette Neuanlage des Platzes bei den einschlägigen Firmen
anzufragen. Möglicherweise stünden im Haushaltsausschuss bereits ungefähre
Kosten als Beratungsgrundlage zur Verfügung. Es ist das erklärte Ziel, dass
spätestens zur Saison 2023/24 der Sportplatz Werdum wieder nutzbar ist.
Sporthalle Holtgast
Ratsmitglied Stielfsen fragt an, wie der Planungsstand
zum Neubau der Sporthalle in Holtgast ist. Lt. FBL Feldmann sollten die Vereine
im Hinblick auf eine Förderung über Kreissportbund und Landessportbund als
Bauherren bzw. Bauherrengemeinschaft auftreten. Die Samtgemeinde Esens würde
dann einen Zuschuss in Aussicht stellen (in Anlehnung an den Bau der Sporthalle
in Stedesdorf).
Sporthalle Esens-Land
RM Thedinga fragt nach, warum für die derzeit nicht
genutzte Sporthalle Esens-Land Bewirtschaftungskosten eingeplant werden.
FBL Feldmann erklärt dazu, dass dies der
Verkehrssicherheit des Gebäudes dient und betont dabei, dass ein absolutes
Betretungsverbot gilt.
Sodann empfiehlt der Sportausschuss die Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2022 einstimmig zur Beschlussfassung.