Beirat Onno Krüsmann wird durch StD Hinrichs auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen.
Die Pflichtenbelehrung wird von Beirat Onno Krüsmann unterschrieben und eine Ausfertigung wird ihm überreicht.