Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Anbindung Sporthalle Esens- Land an die Dornumer Str. (L10)" wird beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


StD Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage.
Ergänzend zu der Sitzungsvorlage teilt StD Hinrichs mit, dass die zukünftige Anbindung auch als Baustraße für den Abriss und den Neubau der Sporthalle dient.

RM Thedinga erkundigt sich, ob der komplette Auto- und Busverkehr durch die Planung aus dem Schafhauser Weg genommen wird.

StD Hinrichs berichtet, dass derzeit der Schafhauser Weg von den Eltern der Schulkinder und den Lehrern genutzt wird. Er denkt, dass der Busverkehr aufgrund der Erreichbarkeit des Hauptgebäudes nicht aus dem Schafhauser Weg genommen wird. Eine Wendemöglichkeit im Schafhauser Weg liegt nicht vor und somit besteht nicht die Möglichkeit, den Busverkehr aus dem Schafhauser Weg zu nehmen.

RM Thedinga ist der Meinung, dass sich die Maßnahme nur lohnt, wenn der Verkehr auch an der neuen Anbindung ankommt.
Er befürchtet, dass eine weitere Buswendeschleife am Hauptgebäude des NIGE geplant werden könnte. Eine Folge wäre laut RM Thedinga, dass dadurch viele Bäume gefällt werden müssten.

StD Hinrichs erläutert, von dem Land Niedersachsen den Auftrag bekommen zu haben, den Neubau der Sporthalle durch einen Bebauungsplan baurechtlich abzusichern.
Die Stadt Esens hat bereits die Flächen für die zukünftige Anbindung erworben, um  die derzeitige Zufahrt vom Schafhauser Weg zu entlasten.

RM Münster empfindet es grundsätzlich als positiv, die abgängige Turnhalle abzureißen und eine neue Sporthalle zu errichten.
Der Schulstandort würde die neue Sporthalle benötigen.
Die Zuwegung für den Bauverkehr und die Feuerwehr über die neue Anbindung zu regeln hält RM Münster für sinnvoll.
RM Münster äußert, dass die Installierung einer Buswendeschleife nur Nachteile mit sich bringen würde. Es würde die Eltern nur weiter dazu bringen, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren.
Die Schüler pendeln zwischen den beiden Gebäuden des NIGE sowieso mit dem Auto.
Der Schafhauser Weg weist nur morgens und mittags ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den Schulverkehr auf.
Als Beispiel nennt er die Stadt Hameln, die an Schulen keine Flächen für Parkplätze zur Verfügung stellt.
RM Münster befürchtet ebenfalls, dass die Waldfläche zukünftig für die Installierung einer weiteren Buswendeschleife am Hauptgebäude verringert wird.
Zudem denkt er, dass sich die Buswendeschleife in dem Bereich für die möglichen Gewerbeflächen negativ auswirken könnte.
Abschließend teilt er mit, der Bauzufahrt zustimmen zu wollen. Der geplanten Buswendeschleife wird RM Münster nicht zustimmen.

RM Mammen teilt mit, dass die Anwohner des Schafhauser Weges morgens und mittags nicht glücklich über das hohe Verkehrsaufkommen sind.
Er ist der Meinung, wenn schon eine neue Sporthalle gebaut wird, den Bereich nicht unverändert zu lassen. Durch die neue Anbindung soll der Verkehr im Schafhauser Weg entlastet werden.
RM Mammen gibt zu bedenken, dass eine Förderung des Autoverkehrs entstehen würde. Die Unterstützung des Fahrradverkehrs liegt in anderen Bereichen vor.
Abschließend erklärt er, für die Entlastung der Anwohner die Planung als positiv zu empfinden.

RM Ritter denkt, dass das Problem mit den „Elterntaxis“ durch die neue Anbindung nicht gelöst wird.
Er ist der Meinung, dass nicht unbedingt die Busse aus dem Schafhauser Weg entnommen werden müssten, sondern eher die Autofahrer.
Die PKW könnten bei den neuen Parkplätzen an der geplanten Sporthalle parken und die Busse weiterhin den Schafhauser Weg nutzen.

BM Emken teilt mit, dass sich der Rat für den Kauf der Landfläche entschieden hat.
Die Planung der neuen Sporthalle macht das NIGE und nicht die Stadt Esens.

RM Siebelts gibt zu bedenken, dass auch nachmittags und abends die Sporthalle von der Allgemeinheit genutzt wird.
Um den Lärm für die Anwohner zu reduzieren, befürwortet RM Siebelts die Planung der neuen Anbindung mit einer Buswendeschleife.
Zudem erkundigt er sich noch, ob der unter Naturschutz stehende Wall erhalten bleibt.
StD Hinrichs bejaht dieses.

RM Münster meint, dass ein „Anlieger frei“-Schild die Autos nicht aus dem Schafhauser Weg nehmen würde. Durch die Buswendeschleife wird der Verkehrsstrom weiter geöffnet und er befürchtet dadurch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen.
Bezüglich des vorhandenen Ratsbeschlusses zu der Anbindung teilt RM Münster mit, dass der Rat nur den Kauf der Landfläche für die Anbindung beschlossen hat und kein Beschluss für die Installierung einer Buswendeschleife vorliegt.
Er empfindet es negativ, dass die Sitzungsvorlage die Planung einer Buswendeschleife beinhaltet.
Zudem erwähnt er nochmal, dass die Verkehrsbelastung im Schafhauser Weg nur morgens und mittags hoch sei. Die Verkehrsbelastung sei in der Stadt deutlich höher.
Gegen die Parkplätze an sich bestehen bei RM Münster keine Bedenken.
Er ergänzt, dass Parkplätze für die Veranstaltungen derzeit ausreichend sind und ist der Meinung das Geld eher zu sparen.

RM Siebelts schlägt vor, den Beschlussvorschlag so zu ändern, dass nur die Zuwegung beschlossen wird.