Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

 

 


RM Mammen plant bereits seit 1985 eine Baumschutzsatzung für die Stadt Esens einzuführen
Dem Antrag hat er eine Mustersatzung angefügt, die als Leitfaden gelten soll.
RM Mammen ist der Meinung, dass die Baumschutzsatzung praxisgerecht und gut umsetzbar erscheint und fordert, die Baumschutzsatzung in dieser Legislaturperiode einzuführen.
Als negatives Beispiel nennt er die Baumfällung im Flack vergangenen Jahres.

RM Münster empfindet die Aufstellung einer Baumschutzsatzung grundsätzlich positiv.
Eine krankheitsbedingte Fällung der Bäume sei laut der Mustersatzung ja erlaubt.
RM Münster findet den Antrag zur Einführung einer Baumschutzsatzung von RM Mammen im Vergleich zum vorherigen Tagesordnungspunkt widersprüchlich.

RM Siebelts gibt zu bedenken, dass man durch so eine Satzung in das Privateigentum der Bürger eingreift. Er befürchtet Auseinandersetzungen mit den betroffenen Bürgern.
Solange es sich nur um die Bäume im Eigentum der Stadt Esens handelt, sieht RM Siebelts keine Probleme. Da aber auch ein Eingriff in das Privateigentum der Bürger vorliegt, wird RM Siebelts den Antrag ablehnen.

BM Emken hält die Baumschutzsatzung für sinnvoll, wenn es sich um eine schlanke Baumschutzsatzung handelt. Zudem muss klar geregelt sein, um welche Bäume es sich handelt.
Derzeit prüft der Baubetriebshof sowieso 70 – 80 % der Bäume, wenn ein privater Bürger den Kontakt mit der Verwaltung aufnimmt.

Vors. Folkerts schlägt vor, den Antrag zurück zur Verwaltung zu geben und sich mit Baubetriebshofleiter Wilfried Janssen zu beraten, um einen schlankeren Entwurf einer Baumschutzsatzung zu erarbeiten