Sitzung: 15.02.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: ST/038/2022
RM Mammen plant
bereits seit 1985 eine Baumschutzsatzung für die Stadt Esens einzuführen
Dem Antrag hat er eine Mustersatzung angefügt, die als Leitfaden gelten soll.
RM Mammen ist der Meinung, dass die Baumschutzsatzung praxisgerecht und gut
umsetzbar erscheint und fordert, die Baumschutzsatzung in dieser
Legislaturperiode einzuführen.
Als negatives Beispiel nennt er die Baumfällung im Flack vergangenen Jahres.
RM Münster empfindet die Aufstellung einer Baumschutzsatzung grundsätzlich
positiv.
Eine krankheitsbedingte Fällung der Bäume sei laut der Mustersatzung ja
erlaubt.
RM Münster findet den Antrag zur Einführung einer Baumschutzsatzung von RM
Mammen im Vergleich zum vorherigen Tagesordnungspunkt widersprüchlich.
RM Siebelts gibt zu bedenken, dass man durch so eine Satzung in das
Privateigentum der Bürger eingreift. Er befürchtet Auseinandersetzungen mit den
betroffenen Bürgern.
Solange es sich nur um die Bäume im Eigentum der Stadt Esens handelt, sieht RM
Siebelts keine Probleme. Da aber auch ein Eingriff in das Privateigentum der
Bürger vorliegt, wird RM Siebelts den Antrag ablehnen.
BM Emken hält die Baumschutzsatzung für sinnvoll, wenn es sich um eine schlanke
Baumschutzsatzung handelt. Zudem muss klar geregelt sein, um welche Bäume es
sich handelt.
Derzeit prüft der Baubetriebshof sowieso 70 – 80 % der Bäume, wenn ein privater
Bürger den Kontakt mit der Verwaltung aufnimmt.
Vors. Folkerts schlägt vor, den Antrag zurück zur Verwaltung zu geben und sich
mit Baubetriebshofleiter Wilfried Janssen zu beraten, um einen schlankeren
Entwurf einer Baumschutzsatzung zu erarbeiten