Beiräte Bernhard Janssen vom Seniorenrat und Louis-Levin Feix vom JuPa werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch den Samtgemeindebürgermeister bekräftigt.

Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten überreicht.