Sitzung: 28.02.2022 Haushaltsausschuss
Vorlage: ST/035/2022
FBL Feldmann gibt einen Überblick zum Haushaltsplan
und Investitionsprogramm.
Der Landkreis Wittmund plant ab dem Jahr 2023 eine Erhöhung der Kreisumlage von
derzeit 51 v.H. auf 55 v.H. der Steuerkraftmesszahl. Die Erhöhung der
Samtgemeindeumlage um 3 Prozentpunkte ist ab nächstem Jahr ebenfalls
eingestellt. Somit ergibt sich für diese Umlagezahlungen ein Mehraufwand von
ca. 438.000 € im Vergleich zu diesem Jahr. Aufgrund der zahlreichen Maßnahmen
und Projekte in den kommenden Jahren sind Einsparungspotenziale im Bereich der
Aufwendungen kaum gegeben. Eine Anpassung der Realsteuerhebesätze ist
angezeigt.
Weiterhin wird eine Übersicht zu den Änderungen
gegenüber des Haushaltsentwurfes verteilt und kurz erläutert. Diese Übersicht
wird dem Protokoll beigefügt.
Auf Anfrage erläutert Herr Weyerts, dass die
Personalaufwendungen für das Produkt Stadtmarketing (5.7.1.02, Seite 40 Ziff.
13) erstmals direkt im Haushalt der Stadt gebucht werden. Bislang erfolgte eine
jährliche Erstattung an die Samtgemeinde (S. 40 Ziff. 19).
SGBM Hinrichs erklärt, dass die Sanierung des
Ostfrieslandwanderweges aufgrund des Zuwendungsprogramms nicht bereits 2022
erfolgen darf. Darüber hinaus sei eine
Vorfinanzierung über den Kreditmarkt wegen der Beachtung der Grundsätze der
Einnahmebeschaffung nicht statthaft.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden 2008 von
330 und 345 auf 360, der Gewerbesteuerhebesatz 2014 von 360 auf 380 v.H.
erhöht.
Eine Übersicht der Steuersätze aller
Mitgliedsgemeinden wird dem Protokoll beigefügt. Fraktionsübergreifend sollte
eine maßvolle Anpassung der Realsteuern besprochen werden.
RM H. Willms
bittet um Prüfung des Betrages, der für die Erschließung des Baugebiets Oll
Deep als Verpflichtungsermächtigung eingesetzt werden soll.
Die Zweitwohnungssteuer ist ein geeignetes Instrument,
auswärtige Wohnungsinhaber an den Kosten der Infrastruktur zu beteiligen. Die
Verwaltung wird eine Erhöhung erarbeiten.
Die Veranschlagung des Projektes Sofortprogramm Perspektive Innenstadt im
Haushaltsplan ist Voraussetzung für die Realisierung der hohen Förderung. Der
vom Land gesetzte zeitliche Rahmen für die Abwicklung und den Abruf der Mittel
ist sehr eng. Die Details der Umsetzung werden in den Gremien behandelt.
Sodann empfiehlt der Ausschuss den Haushalt mit den
vorgetragenen Änderungen zur Beschlussfassung.