FBL Feldmann gibt einen Überblick zum Haushaltsplan und Investitionsprogramm.


Der Landkreis Wittmund plant ab dem Jahr 2023 eine Erhöhung der Kreisumlage von derzeit 51 v.H. auf 55 v.H. der Steuerkraftmesszahl. Die Erhöhung der Samtgemeindeumlage um 3 Prozentpunkte ist ab nächstem Jahr ebenfalls eingestellt. Somit ergibt sich für diese Umlagezahlungen ein Mehraufwand von ca. 438.000 € im Vergleich zu diesem Jahr. Aufgrund der zahlreichen Maßnahmen und Projekte in den kommenden Jahren sind Einsparungspotenziale im Bereich der Aufwendungen kaum gegeben. Eine Anpassung der Realsteuerhebesätze ist angezeigt.

Weiterhin wird eine Übersicht zu den Änderungen gegenüber des Haushaltsentwurfes verteilt und kurz erläutert. Diese Übersicht wird dem Protokoll beigefügt.

Auf Anfrage erläutert Herr Weyerts, dass die Personalaufwendungen für das Produkt Stadtmarketing (5.7.1.02, Seite 40 Ziff. 13) erstmals direkt im Haushalt der Stadt gebucht werden. Bislang erfolgte eine jährliche Erstattung an die Samtgemeinde (S. 40 Ziff. 19).

 

SGBM Hinrichs erklärt, dass die Sanierung des Ostfrieslandwanderweges aufgrund des Zuwendungsprogramms nicht bereits 2022 erfolgen darf. Darüber hinaus  sei eine Vorfinanzierung über den Kreditmarkt wegen der Beachtung der Grundsätze der Einnahmebeschaffung nicht statthaft.

 

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden 2008 von 330 und 345 auf 360, der Gewerbesteuerhebesatz 2014 von 360 auf 380 v.H. erhöht.

Eine Übersicht der Steuersätze aller Mitgliedsgemeinden wird dem Protokoll beigefügt. Fraktionsübergreifend sollte eine maßvolle Anpassung der Realsteuern besprochen werden.

 

RM H.  Willms bittet um Prüfung des Betrages, der für die Erschließung des Baugebiets Oll Deep als Verpflichtungsermächtigung eingesetzt werden soll.

 

Die Zweitwohnungssteuer ist ein geeignetes Instrument, auswärtige Wohnungsinhaber an den Kosten der Infrastruktur zu beteiligen. Die Verwaltung wird eine Erhöhung erarbeiten.


Die Veranschlagung des Projektes Sofortprogramm Perspektive Innenstadt im Haushaltsplan ist Voraussetzung für die Realisierung der hohen Förderung. Der vom Land gesetzte zeitliche Rahmen für die Abwicklung und den Abruf der Mittel ist sehr eng. Die Details der Umsetzung werden in den Gremien behandelt.

Sodann empfiehlt der Ausschuss den Haushalt mit den vorgetragenen Änderungen zur Beschlussfassung.