Die Beiräte Uta Glawatz und Marco Bents werden auf die Ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag vom SGBM Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten ausgehändigt.