Herr Hicken fragt an, ob es bei Beratungen bzw. Abstimmungen in Gremien zu Mitwirkungsverboten von Ratsmitgliedern kommen kann. FBL Mannott verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes, in denen das geltende Mitwirkungsverbot geregelt ist.