Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Dem Stadtdirektor und dem stv. Stadtdirektor werden ab dem 01.01.2022 die Höchstbeträge gem. § 3 Abs. 2 NKomBesVO in Höhe von 168,-- € bzw 114,-- € monatlich gezahlt.