Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Stadtdirektor und dem stv. Stadtdirektor werden ab dem 01.01.2022
die Höchstbeträge gem. § 3 Abs. 2 NKomBesVO in Höhe von 168,-- € bzw 114,-- €
monatlich gezahlt.
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Stadtdirektor und dem stv. Stadtdirektor werden ab dem 01.01.2022
die Höchstbeträge gem. § 3 Abs. 2 NKomBesVO in Höhe von 168,-- € bzw 114,-- €
monatlich gezahlt.