Sodann fasst der Rat
einstimmig den Beschluss:
Der Rat der Stadt
Esens beauftragt die Verwaltung hinsichtlich der Ortsschildverlegung, Norder
Straße, mit der Kontaktaufnahme zur Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr. Für die Zeit der Sanierung der Bahnhofstraße wird die
Notwendigkeit einer mobilen Druckampel bestätigt und die Verwaltung um
frühzeitige Abstimmungen gebeten.
RM Münster erläutert ausführlich den vorliegenden Antrag der EBI. Aus Verkehrssicherungsgründen sind die Verlegung des Ortsschildes, Norder Straße, und der Aufbau einer Druckampel für die Zeit der Sanierung der Bahnhofstraße dringend notwendig. Diese Maßnahmen wären mit einem geringen Aufwand umsetzbar.
FBL Kutsche verweist darauf, dass die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständige Behörde ist.