Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Unteres Jüchen“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Unteres Jüchen“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59 „Unteres Jüchen“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Anlagen:

- Abwägung der Stellungnahmen

- Planzeichnung

- Begründung