Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2022 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Erhöhung der Samtgemeindeumlage ist im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2023 zu beraten.

 


RM Voigt bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die exzellente Aufarbeitung und vorab die erfolgte ratsoffene Vorstellung so wie auch in den Fachausschüssen.

 

Rückblickend stellt sie fest, dass trotz Corona im Jahr 2021 die Haushaltsabwicklung ausgeglichenen gestaltet werden konnte. Auch für das aktuelle Jahr 2022 wird ein ausgeglichener Haushalt erwartet.

 

Mit beachtlichen Investitionen und Aufwand im laufenden Betrieb könne die Infrastruktur weiter modernisiert werden. Insbesondere führt sie die Kernbereiche Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und die Feuerwehren mit den bereitgestellten Volumina aus.

 

Zum Thema Umlagen und Zuweisungen teilt RM Voigt mit, dass zurzeit die Umlagen steigen bei einer gleichzeitigen Verringerung der Zuweisungen. Da sich im letzten Jahr erfreulicherweise die Steuerkraft der Samtgemeinde verbessert hat, erhöht sich die Samtgemeindeumlage um 483.000 EUR. Gleichzeitig sinken jedoch die Schlüsselzuweisungen des Landes überproportional um 666.000 EUR. Nach den aktuellen Schlüsselzuweisungen ermäßigt sich die Kreisumlage um 305.000 EUR, so dass für 2022 die Minderung der Schlüsselzuweisungen kompensiert wird.

 

Weiterhin plant der Landkreis Wittmund ab dem Haushaltsjahr 2023 eine Erhöhung der Kreis-umlage von derzeit 51 % auf 55 %. Dieses bedeutet für die Samtgemeinde Esens eine zukünftige jährliche Mehrbelastung von rund 150.000 EUR. Der vorliegende Haushalt bietet jedoch kein Einsparpotenzial in ausreichender Größenordnung, so dass zur Gegenfinanzierung eine Anpassung der Samtgemeindeumlage mit einer Erhöhung von derzeit 33 % auf zukünftig 36 % erwogen wird. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden würden dann zukünftig nur noch einen geringen Anteil ihrer Einnahmen im eigenen Haushalt behalten, was mit deutlicher Sorge betrachtet wird. Daher muss darauf geachtet werden, was sich die Samtgemeinde Esens in den nächsten Jahren noch leisten kann, damit die Erhöhung der Umlage nicht erfolgen muss. Ansonsten wird es für die Mitgliedsgemeinden zu einer Mehrbelastung führen und sich dann möglicherweise auf Bürger und Betriebe auswirken. Nachdem die Pro-Kopf-Verschuldung bereits im Jahr 2020 sprunghaft von 73 EUR auf 244 EUR im Jahr 2021 gestiegen war, wird für das Jahr 2022 mit 426 EUR je Einwohner fast eine Verdoppelung des Schuldenstands geplant. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt, der bei 515 EUR je Einwohner liegt, ist die Samtgemeinde Esens damit nur noch knapp unter dem Durchschnitt. Laut der aktuellen Planung und Prognose für die Folgejahre würde der Landesdurchschnitt der Pro-Kopf-Verschuldung im Jahr 2025 sogar überschritten werden. Diese Entwicklung muss kritisch beobachtet werden, so dass erforderliche Gegenmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Prüfung der Jahresergebnisse kommt auch weiterhin nur langsam voran. So befindet sich derzeit die Prüfung des Abschlusses 2013 in Vorbereitung und soll noch im 1. Quartal des Jahres 2022 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden. Auch wenn keine wesentlichen Abweichungen bei den noch ausstehenden Prüfungen der Jahresabschlüsse bis 2021 erwartet werden, ist eine Veränderung der Abschlussergebnisse der letzten Jahre durchaus noch möglich. Zudem kann die fehlende Abnahme der aktuellen Jahresabschlüsse den Erhalt von Fördermitteln und Krediten gefährden. Die Prüfung der Jahresabschlüsse sollte somit weiterhin mit Hochdruck vorangetrieben werden. Abschließend lautet das Fazit von RM Voigt, dass insgesamt ein solider Haushaltsplan vorliegt und die notwendigen Investitionsmaßnahmen unterstützt werden. Zudem ist der Betrieb der Verwaltung und die Infrastruktur sichergestellt. Kritsch zu beobachten ist die Entwicklung der Umlagen und Zuweisungen sowie auch die Pro-Kopf-Verschuldung.

RM Reents teilt zum Haushaltsplan des Jahres 2022 mit, dass er nicht auf jede einzelne Haushaltsstelle eingehen möchte. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen durch die Corona Krise ist er der Meinung, dass man diese bislang gut überstanden hat. Es sei schließlich schon das 3. Haushaltsjahr, in dem die Auswirkungen der Krise zu bemerken sind. Weiterhin sieht er es positiv, dass die Samtgemeindeumlage mit 33 % aktuell nicht erhöht wird und der Haushalt für das Jahr 2022 ausgeglichen ist. Dass in den folgenden Jahren möglicherweise ein anderes Ergebnis erzielt werden könnte, gibt er zu bedenken. Eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage aufgrund der Erhöhung der Kreisumlage sei zu befürchten. Diesbezüglich sind aber noch Gespräche mit dem Landkreis Wittmund zu führen.

 

Insgesamt steigen die Investitionskosten. Als Beispiel nennt er hier die Kindertagesstätte Bärenhöhle mit über 6.000.000 €. Im letzten Jahr, so erinnert RM Reents, wurde das neue Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde Stedesdorf eingeweiht. Im Jahr 2022 ist der Bau des etwas kleineren Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde Werdum mit Kosten von ungefähr 2.000.000 € veranschlagt. Die nächsten Feuerwehrgebäude sind bereits in der Planung. Abschließend fordert RM Reents keine unnötigen Wünsche zu äußern und sinnvoll mit dem zur Verfügung stehenden Geld umzugehen. Er bedankt sich bei der Verwaltung und den Fachausschüssen für die geleistete Arbeit. Die Fraktion EBI wird dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 zustimmen.

 

RM Willms erklärt, dass jeder Haushaltsplan anders ist als der vorherige. Es sind jedes Jahr andere inhaltliche Schwerpunkte vorhanden, die immer wieder zu neuen besonderen Herausforderungen führen. Das heutige Zahlenwerk zu beschließen wird nicht ausreichend sein, denn mitten in den Beratungen des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 ist man mit einer Situation konfrontiert worden, die bislang nicht für möglich gehalten wurde. Gemeint ist die Situation in der Ukraine, welche durch die Invasion der russischen Armee angegriffen wurde. Er befürchtet, dass der Krieg in der Ukraine hier noch zu einer großen Flüchtlingswelle führt und eine große Hilfsbereitschaft der Nachbarländer gefordert wird. Die EU-Sanktionen führen mittlerweile dazu, dass zum Beispiel die Energiepreise stark ansteigen und sich das auch im Haushaltsjahr 2022 bemerkbar machen werde. Die Folgen würden sich nicht nur auf den privaten Bürger auswirken, sondern auch auf die öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten, dem Rathaus oder auch Freizeitbäder. Hier wird es voraussichtlich zu Mehrkosten und Lieferengpässen kommen. Weiterhin empfindet RM Willms, dass die Corona Krise bislang finanziell gut überstanden wurde. Dass keine Erhöhung der Samtgemeindeumlage im Haushaltsjahr 2022 erfolgt, sei ein gutes Zeichen an die Mitgliedsgemeinden. Die Bemessung der Kreisumlage ab 2023 wird im Jahr 2022 noch beraten. Bei einer Erhöhung der Kreisumlage seien schließlich die Kreistagsabgeordneten zuständig und nicht die Kreisverwaltung. Ein Kompromiss zur Finanzierung der Kindertagesstätten müsste gefunden werden. Die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Moorweg wird noch folgen. Im vergangenen Jahr ist bereits das neue Feuerwehrgebäude in der Gemeinde Stedesdorf eingeweiht worden. Im Jahr 2022 folgt der Neubau eines Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde Werdum und in den folgenden Jahren in Holtgast und Neuharlingersiel. Bei einer Investitionssumme von 6.800.000 sind Kredite von 2.900.000 aufzunehmen. RM Willms empfindet es sehr positiv, dass Investitionen in Höhe von 4.100.000 nicht durch Kredite erfolgen müssen. Abschließend bedankt er sich bei der Verwaltung und den Fachausschüssen für die gute Vorbereitung. Die Fraktion SPD wird dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 zustimmen.

 

RM Peters zeigt sich besorgt über die angesprochene Erhöhung der Samtgemeindeumlage ab 2023. Dieses Thema wurde auch bereits in den einzelnen Gemeinderäten diskutiert. Die Gemeinde Neuharlingersiel würde bereits 155.000 € mehr, die Gemeinde Stedesdorf 100.000 € mehr aufbringen müssen. Darüber hinaus stünde die Samtgemeinde vor einer ungewissen Zukunft durch Erhöhung der Energiekosten oder auch erhöhte Baupreise. Er befürchtet die Notwendigkeit drastischer Steuererhöhungen, die für den Bürger nicht hinnehmbar wären. RM Saathoff weist darauf hin, dass die Erhöhung der Samtgemeindeumlage als Vorsichtsmaßnahme solider Haushaltsplanung für die Folgejahre dargestellt sei. Ob die Umsetzung erfolgt, sei schließlich noch nicht beschlossen. Es sollte jedes Jahr neu beraten werden, ob eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage erforderlich sei.

 

Vors. Emken schlägt den Beschluss mit der Ergänzung vor, dass die zusätzliche Belastung der Mitgliedsgemeinden durch die Erhöhung einer Samtgemeindeumlage zunächst beraten wird.