Beschluss: abgelehnt

 

 


Herr Rahmel von der Nationalparkverwaltung und Herr Tannen als Vertreter der Landwirtschaft stellen ihre Präsentationen zum Thema „UNESCO-Biosphärenreservat“ vor. Beide Präsentationen sind dem Protokoll beigefügt.

 

Nachdem alle Fraktionen ihre Sichtweise auf das Thema erläutert haben, gibt StD Hinrichs ein Statement der Verwaltung ab und weist auf zwei besondere Aspekte hin:

 

Laut Vereinbarung handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Reservat im Sinne des § 25 BNatSchG (welches durch Gesetz zu schützen wäre). Hier soll es lediglich um ein Biosphärenreservat nach UNESCO-Kriterien gehen. Man muss sich die Frage stellen, ob eine qualitative d.h. inhaltliche Differenzierung überhaupt möglich ist (Ein Begriff – zwei Typen von Biosphärenreservaten?). Bei Vorliegen ähnlicher Kriterien ist eine gesetzliche Unterschutzstellung schon jetzt absehbar.

 

Am Ende der Vereinbarung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass mit Abschluss der Vereinbarung keine weitergehenden Einschränkungen verbunden sind. Sollte sich der Gesetzgeber (also das Land) dennoch entschließen, die Entwicklungszone in das Nationalparkgesetz Nds. Wattenmeer einzubeziehen, dann würde diese Vereinbarung ihre Grundlage verlieren. Eine Zustimmung bzw. Freiwilligkeit wäre damit obsolet.

 

StD Hinrichs betont, dass, selbst wenn es nicht zum einem Beitritt zur Biosphärenregion kommen sollte, die in der Vereinbarung genannten operativen Ziele mehr als unterstützenswert sind. Man sollte daher durchaus in einen Wettstreit mit anderen Kommunen um die besten Projekte eintreten.

 

BM Emken weist noch einmal darauf hin, dass inhaltlich alle Beteiligten dasselbe wollen und dass der Weg gemeinschaftlich sein sollte.

 

Sodann lehnt der Rat bei 12 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen den Antrag ab.