RM Nerschbach beantragt die Absetzung von TOP 5 „Personalkostenerstattung an Samtgemeinde“, da StD Buß einem Mitwirkungsverbot unterliegen dürfte. StD Buß stellt dazu fest, dass die Kommunalaufsicht die Angelegenheit zur Zeit prüft. (Protokollnotiz: Prüfung ist mittlerweile abgeschlossen und ein Mitwirkungsverbot ist gegeben.) Sollte das Mitwirkungsverbot bestehen, würde es auch für seinen Stellvertreter Hormann gelten. Er bietet die Erläuterung der Vorlage an und danach als Zuschauer an der Sitzung teilzunehmen. Nach weiterer Diskussion stimmen die Ausschussmitglieder dem Antrag zu. TOP 5 wird damit abgesetzt.