Die Verwaltung erläutert das vorläufige Jahresergebnis 2012. Das vorläufige ordentliche Jahresergebnis 2012 beläuft sich auf rd. 154 T€. Der Haushaltsansatz belief sich noch auf einen Fehlbedarf von rd. 220 T€. Das außerordentliche Ergebnis schließt mit einem Plus von rd. 21 T€ ab; das Gesamtergebnis 2012 somit mit 175 T€. Des Weiteren werden zum vorliegenden Nachtrag der Gesamtergebnisplan sowie der Gesamtfinanzplan und die Aufstellung der Änderungen zum Entwurf nach den Fachausschüssen von der Verwaltung erläutert. Problematisch ist, dass kein Haushaltsausgleich erzielt werden kann. Der Landkreis hat schon bei früheren Haushalten auf eine notwendige Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Von daher bleibt dessen Reaktion abzuwarten.


Auf Rückfrage wird zum Ansatz „Betreuung Dorferneuerung“ die Notwendigkeit der Erhöhung von 60 T€ auf 70 T€ erklärt (tatsächlicher Aufwand).

In der nachfolgenden Diskussion wird herausgestellt, dass der Fremdenverkehr, auch wenn er „Geld kostet“, sehr wichtig und existenziell notwendig für die Stadt Esens ist. Von daher sind Mehrkosten für eine ausreichende Liquidität des Kurvereins zusätzlich einzuplanen. Weiterhin wird die Personalkostenerstattung der Stadt an die Samtgemeinde diskutiert. Diskutiert wird, den Ansatz auf 0,00 € zu reduzieren, bis die Höhe der Kostenerstattung endgültig geklärt ist. Die Verwaltung entgegnet diesem mit der Begründung, dass seit Gründung der Samtgemeinde 1972 die Stadt einen zusätzlichen Anteil an den Personalkosten neben der Samtgemeindeumlage an die Samtgemeinde gezahlt hat, da dadurch erst der Gleichklang zu den übrigen Mitgliedsgemeinden gegeben ist. Dies folgt dem eigenen Aufgabenkreis der Stadt (Sitzungen, Wohnungsvermietungen u. a. ), wobei diese Aufgaben in den weiteren Mitgliedsgemeinden durch die Bürgermeister erledigt werden.


Bei den stadteigenen Gebäuden wird sichtbar, dass die Kosten steigen, aber die Erträge zurückgehen. Ein Grund dafür ist unter anderem, dass nur noch die Ratsgaststätte und die Altenwohnungen in einer kontinuierlich geringeren Zahl vermietet werden, jedoch die Kosten für die leerstehenden Altenwohnungen weiterhin getragen werden müssen.


Ein weiterer Diskussionsgegenstand ist die Samtgemeindeumlage. Hier gibt es zwei Varianten der Berechnung, zum einen die derzeitige Berechnung anhand der Steuerkraftmeßzahl sowie die 2. Variante anhand der Einwohnerzahl und der Steuerkraftmeßzahl. Die zweite Variante hätte fatale Folgen für die infrastrukturschwächeren Gemeinden, da diese eine höhere Umlage zahlen müssten. Somit könnten diese in Haushaltssicherungskonzepte fallen. Die Stadt hätte aber dadurch finanzielle Vorteile, da sie weniger zahlen müsste. Würde die 2. Variante als Berechnung herangezogen werden, müsste die Samtgemeinde ihren Ausgleichspflichten nachkommen, was den Einspareffekt bei der Stadt egalisieren könnte.


Nach einer kurzen Erläuterung der Wunschliste empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit den in der Anlage dargestellten Änderungen zum Entwurf zur Beschlussfassung.