Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

 

 


Die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Dunum wird durch Herrn Schoneboom von der Firma Enerparc AG und von Herrn Springer vom Planungsbüro ELBBERG anhand einer Bildschirmpräsentation vorgestellt.
Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergibt sich folgende Diskussion:

RM Mammen erkundigt sich, ob eine einzelne Bürgerbeteiligung von 500 € - 14.999 € auch überstiegen werden kann.
Ebenfalls fragt er nach, ob die Möglichkeit besteht, das einzusammelnde Kapital von 1.000.000 € durch die Bürgerbeteiligungen zu erhöhen.

Herr Schoneboom antwortet, dass beides möglich ist, sowohl das einzusammelnde Kapital sowie auch die Bürgerbeteiligungen zu erhöhen. Ein gewisser Spielraum sei vorhanden.
Zum Ende des Verfahrens müssten dazu Gespräche mit der Gemeinde stattfinden, um abschließende Beträge festzusetzen.
Herr Schoneboom erklärt aus Erfahrungsgründen, dass am Anfang zunächst die Nachfrage sehr hoch sei und im weiteren Verlauf des Projektes abnimmt. Die Anzahl der Bürgerbeteiligungen sind letztendlich geringer im Gegensatz zu der am Anfang hohen Nachfrage.

RM Mammen fragt bei Herrn  Springer nach, ob er die vorgestellten Planungen zum Solarpark in Dunum empfehlen würde.

Herr Springer teilt mit, dass die Gemeinde Dunum bereits auf einem guten Weg sei.
Für die Flächennutzungsplanänderung müsste zunächst durch ein Standortkonzept die Grundlage geschaffen werden. Die Erstellung eines Standortkonzeptes nehme eine gewisse Zeit in Anspruch. Zusätzlich müsste der Bebauungsplan noch aufgestellt werden.

RM Saathoff erklärt, dass sich seine Fraktion mit der Thematik beschäftigt hat und grundsätzlich das Vorhaben zur Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Dunum befürwortet.
Er regt zudem an, nicht die gleichen Fehler wie beim Windpark in Utgast zu machen.
RM Saathoff fordert, alle Bürger über die Planungen zu informieren. Es muss ein faires Verhältnis zu den Bürgern der Gemeinde Dunum entstehen.
Mit der Errichtung eines Solarparks sei für den Investor und Vorhabenträger viel Geld zu verdienen. Die Pacht für die zur Verfügung gestellten Flächen liegt laut RM Saathoff mittlerweile bei bis zu 5.000 € pro Hektar.
Abschließend erklärt RM Saathoff, das Projekt grundsätzlich bei einer transparenten Beteiligung der Bürger zu unterstützen.

RM Peters teilt mit, dass sich seine Fraktion ausgiebig mit der Planung eines Solarparks in der Gemeinde Dunum beschäftigt hat.
Zunächst erklärt er, dass in den einzelnen Gemeinden bereits Windparks vorhanden sind und in den Anfängen diese Windparks, wie zum Bespiel in Utgast, von auswärtigen Investoren gebaut wurden. Aus diesem Grund regt er an, die Wertschöpfung vor Ort zu halten. Es sollten Bürgerbeteiligungen über die gesamte Laufzeit möglich sein und nicht nur für 6 bis 8 Jahre.
Zudem teilt er mit, dass 90 % Gewerbesteuer für die Gemeinde dadurch einzunehmen sind.
Für die Gemeinden sind wiederum 80 % an Umlagen zu zahlen. Eine dauerhafte Bürgerbeteiligung sei deshalb ein sehr wichtiger Aspekt.
Weiterhin empfindet RM Peters als wichtig, dass hiesige Planer die Errichtung des Solarparks begleiten und umsetzen sollten.
Abschließend fragt er an, ob die landwirtschaftlichen Flächen kompensiert werden müssen.
Eine weitere Frage wäre, ob für den geplanten Solarpark auch noch ein Umspannwerk errichtet werden müsste.
Als letztes möchte RM Peters erfahren, ob die Vorstellung von Herrn Springer bereits eine Bewerbung des Unternehmens zur Erstellung des Standortkonzeptes sei. Es müsste schließlich noch eine Ausschreibung erfolgen.
RM Peters fordert, Kenntnisnahme in dem Projekt zu erhalten. Man müsse schließlich wissen was man als Samtgemeinde Esens mitträgt.
Für die 5 umliegenden Häuser sei es möglicherweise beeinträchtigend, dass in ihrem unmittelbaren Umfeld ein großer Solarpark entsteht und man nichts davon hat.
Grundsätzlich werden die Planungen aber positiv gesehen.

Herr Schoneboom erklärt, dass die Kompensation innerhalb des Planungsgebietes erfolgt.
Die intensive Nutzung der Flächen durch die Landwirtschaft wird in eine extensive Nutzung umgewandelt. Geplant ist, Feldgehölze als Kompensation entlang des Solarparks zu platzieren und auch Räumstreifen festzulegen, um Reparaturwege sicherzustellen.
Zudem werden die Zäune mit einem gewissen Abstand zum Boden errichtet, um den Insekten und Tieren die Möglichkeit zu geben, die Flächen zu wechseln.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass aufgrund der hohen MWh / Jahr Anzahl von 30.000 ein Umspannwerk errichtet werden müsste. Diese Planungen und die Gespräche mit den Energieversorgern bezüglich des Netzanschlusses würden aber erst beginnen, wenn von der politischen Seite ein positives Ergebnis vorliegt.
Die Fläche sei laut Herrn Schoneboom nach einem bereits stattgefundenen Ortstermin grundsätzlich geeignet. Inwieweit eine störende Wirkung für die Anlieger vorliegt, müsste noch in Gesprächen geklärt werden. Ob die 3,50 m hohen Solarmodule durch die gepflanzten Feldgehölze nicht zu sehen sind, hängt von der Jahreszeit ab.
Grundsätzlich stößt ein Solarpark keine Emissionen aus.

Herr Springer erläutert, dass zu Siedlungsrändern ein gewisser Abstand von ca. 300 m im Regelfall eingehalten wird. Bei Einzelfällen wird aber auf einen gewissen Abstand verzichtet.

RM Peters antwortet, dass Siedlungsränder aber auch unterschieden werden, wie zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete.

Herr Springer teilt mit, dass Bürger im Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes Einwände äußern können und diese dann abgewogen werden.
Abschließend teilt er mit, nicht für die Auftragsvergabe des Standortkonzeptes geworben zu haben, sondern als Auftragnehmer von Enerparc AG tätig zu sein.
Es gebe schließlich eine hohe Anzahl von Planungsbüros, welche die Erstellung eines Standortkonzeptes anbieten.
RM Peters erkundigt sich noch einmal, warum die Laufzeit der Bürgerbeteiligungen nur auf 6-8 Jahre angesetzt ist und nicht über die vollen 25 Jahre.
Zudem fragt er nach, ob eine entsprechende Bürgergesellschaft sich auch beteiligen könnte.

Herr Schoneboom erläutert, dass er nicht für die Ennerparc AG sprechen kann.
Es sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die EEG- Förderbedingung. Bei einem Solarpark mit 30.000 MW / Jahr sind 20.000 MW / Jahr an die freien Bürger aufzuteilen und die restlichen 10.000 MW / Jahr am freien Markt an Betriebe, wie zum Beispiel die Firma Bayer AG in Leverkusen, zu vermarkten.
Wie die Preissteigerung in den 6-8 Jahren verläuft, ist laut Herrn Schoneboom schwer vorherzusehen. Die direkten Vermarktungspreise sind derzeit sehr gut.
Abschließend berichtet er, dass eine Prospektierungspflicht aufgrund der Forderung der Banken besteht.

RM Peters teilt mit, dass bei so einem Projekt immer ein unternehmerisches Risiko vorliegt.
Die Gewinnerwartung der Bürger sei derzeit hoch. Durch die Beteiligung von Bürgern sei laut RM Peters viel Geld zu verdienen.

Herr Schoneboom erklärt, dass sich zum Beispiel aufgrund der Lieferzeiten der Materialien bereits ein unternehmerisches Risiko entwickeln kann. Grundsätzlich sei eine Projektentwicklung immer mit einem unternehmerischen Risiko verbunden.
Die Bürger denken, dass sie, wie bei der Bürgerbeteiligung beim Windpark, mit einem großen Gewinn zu rechnen haben. Das sei laut Herrn Schoneboom bei der Beteiligung am Solarpark nicht der Fall.
Die Firma Enerparc AG hat lange gebraucht, um den jetzigen Stand der Firma zu erreichen.
Die Vorgehensweise stellt sich nämlich so dar, dass die Firma Enerparc AG die Solarparks vorbaut und folglich durch die Nutzungsgewinnung weitere Solarparks errichtet.

RM Willms merkt an, dass durch die sich zuspitzende Energieverknappung die Energiewende schnellst möglich umzusetzen ist.
Kurzfristig realisierbare Projekte sollten nicht durch verwaltungsrechtliche Vorgaben verzögert werden. Um die gesteckten Klimaziele des Landes bzw. des Bundes zu erreichen, sollte der Bauausschuss als Empfehlung für den Samtgemeinderat die nötigen Weichen für die Zukunft stellen, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Der Landkreis Wittmund fordert, für die notwendige Flächennutzungsplanänderung ein gesamtheitliches Standortkonzept der Samtgemeinde Esens zu erstellen.
Ergänzend zu dieser Forderung teilte der Landkreis Wittmund jedoch mit, dass die betroffenen Flächen in der Gemeinde Dunum kein Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft sind.
Einer möglichen Bauleitplanung steht somit kein Ziel der Raumordnung entgegen.

RM Willms bittet, den Beschluss entsprechend zu ergänzen.

SGBM Hinrichs erklärt, dass es das erste Projekt in der Samtgemeinde Esens zur Errichtung eines Solarparks sei. Das Vorhaben nahm einen rasanten Verlauf. Um den Flächennutzungsplan zu ändern, fordert der Landkreis Wittmund ein gesamtheitliches Standortkonzept. Die Samtgemeinde Esens müsste dafür umfangreiche Kriterien festlegen. Das Konzept muss zuerst vorliegen.

Im Laufe des heutigen Tages ist mit dem Landkreis Wittmund noch besprochen worden, dass ein Parallelverfahren denkbar sei, wenn in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Bevor es aber in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gehen kann, muss zunächst geklärt werden, ob die Fläche geeignet sei.
SGBM Hinrichs sei bewusst, dass für den Vorhabenträger heute eine wichtige finanzielle Entscheidung getroffen wird. Sollte ein ergänzender Beschluss politisch gewollt sein, dann würde dem nichts entgegenstehen, ein Parallelverfahren durchzuführen.
Für die Gemeinde Dunum wird laut SGBM Hinrichs keine Entscheidung getroffen. Die Gemeinde Dunum regelt die finanziellen Dinge mit dem Vorhabenträger und dem Betreiber eigenständig durch Verträge.
Außerdem fordert SGBM Hinrichs, die betroffenen Bürger mit in die Planung einzubeziehen.
Abschließend erklärt er, den Aufstellungsbeschluss mit der Bedingung zur Vorlage eines Standortkonzeptes zu fassen.
Das Standortkonzept sollte am besten bereits vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorliegen.

RM Peters teilt mit, dass die Fraktion CDU das Vorhaben mitträgt und einem ergänzenden Beschluss zustimmen würde.

Der bisherige Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten des Samtgemeinderates Esens nimmt die Vorstellung zum Projekt „Solarpark Dunum“ zur Kenntnis:
Da die für den „Solarpark Dunum“ vorgesehenen Flächen aufgrund von Voruntersuchungen als geeignet eingestuft wurden und somit voraussichtlich ohnehin in ein Gesamtkonzept aufgenommen werden und vor dem Hintergrund der schon sehr weit fortgeschrittenen Verfahrensstufen (Investor steht zur Verfügung, geeignete Fläche wurde gefunden, Zustimmung des Flächen-Eigentümers, Landkreis hat keine Flächenbedenken, Vorhaben wurde öffentlich dargestellt, Gemeinderat hat positiven Beschluss gefasst) soll, losgelöst von der Erstellung eines Gesamtkonzeptes, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Solarpark Dunum“ umgehend eingeleitet werden, wobei das von der Samtgemeinde Esens zu beauftragende Planungsbüro die jetzigen Dunumer Flächen vorab zeitnah zu prüfen hat.