Sitzung: 04.05.2022 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: abweichender Beschluss
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: SG/047/2022
Beschlussvorschlag:
Die Errichtung von
Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Dunum wird durch Herrn
Schoneboom von der Firma Enerparc AG und von Herrn Springer vom Planungsbüro
ELBBERG anhand einer Bildschirmpräsentation vorgestellt.
Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Aus dem Vortrag ergibt sich folgende Diskussion:
RM Mammen erkundigt sich, ob eine einzelne Bürgerbeteiligung von 500 € - 14.999
€ auch überstiegen werden kann.
Ebenfalls fragt er nach, ob die Möglichkeit besteht, das einzusammelnde Kapital
von 1.000.000 € durch die Bürgerbeteiligungen zu erhöhen.
Herr Schoneboom antwortet, dass beides möglich ist, sowohl das einzusammelnde
Kapital sowie auch die Bürgerbeteiligungen zu erhöhen. Ein gewisser Spielraum
sei vorhanden.
Zum Ende des Verfahrens müssten dazu Gespräche mit der Gemeinde stattfinden, um
abschließende Beträge festzusetzen.
Herr Schoneboom erklärt aus Erfahrungsgründen, dass am Anfang zunächst die
Nachfrage sehr hoch sei und im weiteren Verlauf des Projektes abnimmt. Die
Anzahl der Bürgerbeteiligungen sind letztendlich geringer im Gegensatz zu der
am Anfang hohen Nachfrage.
RM Mammen fragt bei Herrn Springer nach,
ob er die vorgestellten Planungen zum Solarpark in Dunum empfehlen würde.
Herr Springer teilt mit, dass die Gemeinde Dunum bereits auf einem guten Weg
sei.
Für die Flächennutzungsplanänderung müsste zunächst durch ein Standortkonzept
die Grundlage geschaffen werden. Die Erstellung eines Standortkonzeptes nehme
eine gewisse Zeit in Anspruch. Zusätzlich müsste der Bebauungsplan noch
aufgestellt werden.
RM Saathoff erklärt, dass sich seine Fraktion mit der Thematik beschäftigt hat
und grundsätzlich das Vorhaben zur Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde
Dunum befürwortet.
Er regt zudem an, nicht die gleichen Fehler wie beim Windpark in Utgast zu
machen.
RM Saathoff fordert, alle Bürger über die Planungen zu informieren. Es muss ein
faires Verhältnis zu den Bürgern der Gemeinde Dunum entstehen.
Mit der Errichtung eines Solarparks sei für den Investor und Vorhabenträger
viel Geld zu verdienen. Die Pacht für die zur Verfügung gestellten Flächen
liegt laut RM Saathoff mittlerweile bei bis zu 5.000 € pro Hektar.
Abschließend erklärt RM Saathoff, das Projekt grundsätzlich bei einer transparenten
Beteiligung der Bürger zu unterstützen.
RM Peters teilt mit, dass sich seine Fraktion ausgiebig mit der Planung eines
Solarparks in der Gemeinde Dunum beschäftigt hat.
Zunächst erklärt er, dass in den einzelnen Gemeinden bereits Windparks vorhanden
sind und in den Anfängen diese Windparks, wie zum Bespiel in Utgast, von
auswärtigen Investoren gebaut wurden. Aus diesem Grund regt er an, die
Wertschöpfung vor Ort zu halten. Es sollten Bürgerbeteiligungen über die
gesamte Laufzeit möglich sein und nicht nur für 6 bis 8 Jahre.
Zudem teilt er mit, dass 90 % Gewerbesteuer für die Gemeinde dadurch
einzunehmen sind.
Für die Gemeinden sind wiederum 80 % an Umlagen zu zahlen. Eine dauerhafte
Bürgerbeteiligung sei deshalb ein sehr wichtiger Aspekt.
Weiterhin empfindet RM Peters als wichtig, dass hiesige Planer die Errichtung
des Solarparks begleiten und umsetzen sollten.
Abschließend fragt er an, ob die landwirtschaftlichen Flächen kompensiert
werden müssen.
Eine weitere Frage wäre, ob für den geplanten Solarpark auch noch ein
Umspannwerk errichtet werden müsste.
Als letztes möchte RM Peters erfahren, ob die Vorstellung von Herrn Springer
bereits eine Bewerbung des Unternehmens zur Erstellung des Standortkonzeptes
sei. Es müsste schließlich noch eine Ausschreibung erfolgen.
RM Peters fordert, Kenntnisnahme in dem Projekt zu erhalten. Man müsse
schließlich wissen was man als Samtgemeinde Esens mitträgt.
Für die 5 umliegenden Häuser sei es möglicherweise beeinträchtigend, dass in
ihrem unmittelbaren Umfeld ein großer Solarpark entsteht und man nichts davon
hat.
Grundsätzlich werden die Planungen aber positiv gesehen.
Herr Schoneboom erklärt, dass die Kompensation innerhalb des Planungsgebietes
erfolgt.
Die intensive Nutzung der Flächen durch die Landwirtschaft wird in eine
extensive Nutzung umgewandelt. Geplant ist, Feldgehölze als Kompensation
entlang des Solarparks zu platzieren und auch Räumstreifen festzulegen, um
Reparaturwege sicherzustellen.
Zudem werden die Zäune mit einem gewissen Abstand zum Boden errichtet, um den
Insekten und Tieren die Möglichkeit zu geben, die Flächen zu wechseln.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass aufgrund der hohen MWh / Jahr Anzahl von
30.000 ein Umspannwerk errichtet werden müsste. Diese Planungen und die
Gespräche mit den Energieversorgern bezüglich des Netzanschlusses würden aber
erst beginnen, wenn von der politischen Seite ein positives Ergebnis vorliegt.
Die Fläche sei laut Herrn Schoneboom nach einem bereits stattgefundenen
Ortstermin grundsätzlich geeignet. Inwieweit eine störende Wirkung für die
Anlieger vorliegt, müsste noch in Gesprächen geklärt werden. Ob die 3,50 m
hohen Solarmodule durch die gepflanzten Feldgehölze nicht zu sehen sind, hängt
von der Jahreszeit ab.
Grundsätzlich stößt ein Solarpark keine Emissionen aus.
Herr Springer erläutert, dass zu Siedlungsrändern ein gewisser Abstand von ca.
300 m im Regelfall eingehalten wird. Bei Einzelfällen wird aber auf einen
gewissen Abstand verzichtet.
RM Peters antwortet, dass Siedlungsränder aber auch unterschieden werden, wie
zum Beispiel Wohn- oder Gewerbegebiete.
Herr Springer teilt mit, dass Bürger im Beteiligungsverfahren des
Bebauungsplanes Einwände äußern können und diese dann abgewogen werden.
Abschließend teilt er mit, nicht für die Auftragsvergabe des Standortkonzeptes
geworben zu haben, sondern als Auftragnehmer von Enerparc AG tätig zu sein.
Es gebe schließlich eine hohe Anzahl von Planungsbüros, welche die Erstellung
eines Standortkonzeptes anbieten.
RM Peters erkundigt sich noch einmal, warum die Laufzeit der
Bürgerbeteiligungen nur auf 6-8 Jahre angesetzt ist und nicht über die vollen
25 Jahre.
Zudem fragt er nach, ob eine entsprechende Bürgergesellschaft sich auch
beteiligen könnte.
Herr Schoneboom erläutert, dass er nicht für die Ennerparc AG sprechen kann.
Es sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die EEG-
Förderbedingung. Bei einem Solarpark mit 30.000 MW / Jahr sind 20.000 MW / Jahr
an die freien Bürger aufzuteilen und die restlichen 10.000 MW / Jahr am freien
Markt an Betriebe, wie zum Beispiel die Firma Bayer AG in Leverkusen, zu
vermarkten.
Wie die Preissteigerung in den 6-8 Jahren verläuft, ist laut Herrn Schoneboom
schwer vorherzusehen. Die direkten Vermarktungspreise sind derzeit sehr gut.
Abschließend berichtet er, dass eine Prospektierungspflicht aufgrund der
Forderung der Banken besteht.
RM Peters teilt mit, dass bei so einem Projekt immer ein unternehmerisches
Risiko vorliegt.
Die Gewinnerwartung der Bürger sei derzeit hoch. Durch die Beteiligung von
Bürgern sei laut RM Peters viel Geld zu verdienen.
Herr Schoneboom erklärt, dass sich zum Beispiel aufgrund der Lieferzeiten der
Materialien bereits ein unternehmerisches Risiko entwickeln kann. Grundsätzlich
sei eine Projektentwicklung immer mit einem unternehmerischen Risiko verbunden.
Die Bürger denken, dass sie, wie bei der Bürgerbeteiligung beim Windpark, mit
einem großen Gewinn zu rechnen haben. Das sei laut Herrn Schoneboom bei der
Beteiligung am Solarpark nicht der Fall.
Die Firma Enerparc AG hat lange gebraucht, um den jetzigen Stand der Firma zu
erreichen.
Die Vorgehensweise stellt sich nämlich so dar, dass die Firma Enerparc AG die
Solarparks vorbaut und folglich durch die Nutzungsgewinnung weitere Solarparks
errichtet.
RM Willms merkt an, dass durch die sich zuspitzende Energieverknappung die
Energiewende schnellst möglich umzusetzen ist.
Kurzfristig realisierbare Projekte sollten nicht durch verwaltungsrechtliche
Vorgaben verzögert werden. Um die gesteckten Klimaziele des Landes bzw. des
Bundes zu erreichen, sollte der Bauausschuss als Empfehlung für den
Samtgemeinderat die nötigen Weichen für die Zukunft stellen, um die
ambitionierten Ziele zu erreichen. Der Landkreis Wittmund fordert, für die
notwendige Flächennutzungsplanänderung ein gesamtheitliches Standortkonzept der
Samtgemeinde Esens zu erstellen.
Ergänzend zu dieser Forderung teilte der Landkreis Wittmund jedoch mit, dass
die betroffenen Flächen in der Gemeinde Dunum kein Vorsorgegebiet für die
Landwirtschaft sind.
Einer möglichen Bauleitplanung steht somit kein Ziel der Raumordnung entgegen.
RM Willms bittet, den Beschluss entsprechend zu ergänzen.
SGBM Hinrichs erklärt, dass es das erste Projekt in der Samtgemeinde Esens zur
Errichtung eines Solarparks sei. Das Vorhaben nahm einen rasanten Verlauf. Um
den Flächennutzungsplan zu ändern, fordert der Landkreis Wittmund ein
gesamtheitliches Standortkonzept. Die Samtgemeinde Esens müsste dafür
umfangreiche Kriterien festlegen. Das Konzept muss zuerst vorliegen.
Im Laufe des heutigen Tages ist mit dem Landkreis Wittmund noch besprochen
worden, dass ein Parallelverfahren denkbar sei, wenn in der heutigen Sitzung
der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Bevor es aber in die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gehen kann, muss zunächst geklärt werden, ob die
Fläche geeignet sei.
SGBM Hinrichs sei bewusst, dass für den Vorhabenträger heute eine wichtige
finanzielle Entscheidung getroffen wird. Sollte ein ergänzender Beschluss
politisch gewollt sein, dann würde dem nichts entgegenstehen, ein Parallelverfahren
durchzuführen.
Für die Gemeinde Dunum wird laut SGBM Hinrichs keine Entscheidung getroffen.
Die Gemeinde Dunum regelt die finanziellen Dinge mit dem Vorhabenträger und dem
Betreiber eigenständig durch Verträge.
Außerdem fordert SGBM Hinrichs, die betroffenen Bürger mit in die Planung
einzubeziehen.
Abschließend erklärt er, den Aufstellungsbeschluss mit der Bedingung zur
Vorlage eines Standortkonzeptes zu fassen.
Das Standortkonzept sollte am besten bereits vor der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit vorliegen.
RM Peters teilt mit, dass die Fraktion CDU das Vorhaben mitträgt und einem
ergänzenden Beschluss zustimmen würde.
Der bisherige Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Der Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
des Samtgemeinderates Esens nimmt die Vorstellung zum Projekt „Solarpark Dunum“
zur Kenntnis:
Da die für den „Solarpark Dunum“ vorgesehenen Flächen aufgrund von
Voruntersuchungen als geeignet eingestuft wurden und somit voraussichtlich
ohnehin in ein Gesamtkonzept aufgenommen werden und vor dem Hintergrund der
schon sehr weit fortgeschrittenen Verfahrensstufen (Investor steht zur
Verfügung, geeignete Fläche wurde gefunden, Zustimmung des Flächen-Eigentümers,
Landkreis hat keine Flächenbedenken, Vorhaben wurde öffentlich dargestellt,
Gemeinderat hat positiven Beschluss gefasst) soll, losgelöst von der Erstellung
eines Gesamtkonzeptes, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für
den „Solarpark Dunum“ umgehend eingeleitet werden, wobei das von der
Samtgemeinde Esens zu beauftragende Planungsbüro die jetzigen Dunumer Flächen
vorab zeitnah zu prüfen hat.