Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Stadt Esens beschließt auf Grundlage des § 179 Absatz 1 NKomVG,

 

a)    für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 keinen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Absatz 4 NKomVG aufzustellen und

 

b)    für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 dem Konsolidierungsbericht keine Kapitalflussrechnung gemäß § 128 Absatz 6 Satz 3 NKomVG beizufügen.