Beschluss: einstimmig beschlossen

1.    Der Rat der Stadt Esens stimmt im Grundsatz der Neuaufstellung der Innenbereichssatzung Nobiskruger Weg zu. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, aber der Antragsteller hat die entstehenden Kosten für die Planung zu übernehmen. Er erfolgt somit eine für die Stadt kostenneutrale Rückerstattung.

2.    Der Rat der Stadt Esens beschließt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Neuaufstellung der Innenbereichssatzung „Nobiskruger Weg“ der Stadt Esens gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung). Mit Inkrafttreten dieser neuen Innenbereichssatzung tritt die rechtskräftige Innenbereichssatzung „Nobiskruger Weg“ der Stadt Esens außer Kraft.

3.    Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 34 Abs. 6 BauGB die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.