Sitzung: 04.07.2022 Rat der Stadt Esens
Beschluss: einstimmig beschlossen
1.
Der Rat der Stadt Esens stimmt im Grundsatz der
Neuaufstellung der Innenbereichssatzung Nobiskruger Weg zu. Haushaltsmittel
stehen nicht zur Verfügung, aber der Antragsteller hat die entstehenden Kosten
für die Planung zu übernehmen. Er erfolgt somit eine für die Stadt
kostenneutrale Rückerstattung.
2.
Der Rat der Stadt Esens beschließt für den in
der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Neuaufstellung der
Innenbereichssatzung „Nobiskruger Weg“ der Stadt Esens gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1
und Nr. 3 BauGB (Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung). Mit Inkrafttreten
dieser neuen Innenbereichssatzung tritt die rechtskräftige Innenbereichssatzung
„Nobiskruger Weg“ der Stadt Esens außer Kraft.
3.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 34 Abs. 6
BauGB die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.